Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 1/7
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9021
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 130 P
Radausführungskennz.: 130 P
Radgröße: 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1000 kg
Reifenabrollumfang: 2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr.
49138*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*02) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 2/7
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
(mit 5mm V00)
Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) W265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
255/45R21 275/40R21 A02) bis A10)
N265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
255/45R21 315/35R21 A01) bis A10)
N265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
W265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
N275) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A01) bis A10)
W275) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
275/40R21 305/35R21 A01) bis A10)
N285) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A01) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 3/7
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
(mit 15mm V00)
Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) W265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
255/45R21 275/40R21 A02) bis A10)
N265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
255/45R21 315/35R21 A01) bis A10)
N265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
W265) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
265/40R21 295/35R21 A02) bis A10)
N275) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A02) bis A10)
W275) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
V00)
275/40R21 305/35R21 A02) bis A10)
N285) A11) B34a) BF1) E66) EF0)
275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
250 bis 404 Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21 305/35R21 A02) bis A10)
Cayenne Coupe E-Hybrid N285) A11) B34a) BF1) EF0)
275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 4/7
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970H e13*2007/46*1161*..
970HN e13*2007/46*1160*..
970N e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
155 bis 405 Porsche Panamera, -4, - 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
4S, -Diesel, -S , -S E- N255) BF2) E63) EF1) V00)
Hybrid 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
(Ausf. mit kleinsten K01) BF2) E63) EF1) V00)
Serienrädern in 18Zoll) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K01) BF2) E63) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
294 bis 405 Porsche Panamera S, - 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
4S, -GTS, -Turbo, - K01) BF2) E63) EF1) V00)
Turbo S
(Ausf. mit kleinsten 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
Serienrädern in 19Zoll) K01) BF2) E63) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 5/7
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
113 bis 140 Porsche Taycan 245/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
(Sport Limousine) BF1) V00)
255/35R21 295/30R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
255/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
BF1) V00)
255/40R21 295/35R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
BF1)
265/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
BF1) V00)
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-9021, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 130 P (ABE-Nr. 49138*02) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 6/7
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28
mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
Sonderrad-Anbau zu entfernen.
E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 7/7
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage AB14 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022