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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001178-A0-021
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 60668


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW5 60668
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             LK 118
Radausführungskennz.:                                      LK 118
Radgröße:                                                  6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         68 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      118 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1400 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                              160 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001178-A0-021
Anlage-Nr. :                1c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 60668


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
250L                             L772
Y                                e2*2007/46*0219*..
Y                                e3*2001/116*0233*..
Y                                e3*2007/46*0045*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 130      Peugeot Boxer             205/65R16C                        A02) bis A10)
                (Serie 15-Zoll, und nur   N215) T107)                       A93) BF1) E10) E80) E81)
                geschlossener Kasten mit                                    S03)
                oder ohne Scheiben,       205/75R16C
                e3*2001/116*0233* bis     G98) N215)
                NT 10; e3*2007/45*0046*
                bis NT 08)                215/65R16C

                                         215/70R16
                                         G98) T104)

                                         225/65R16C


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                                e2*2007/46*0219*..
Y                                e3*2001/116*0233*..
Y                                e3*2007/46*0045*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 130      Peugeot Boxer             215/65R16C                        A02) bis A10)
                (Serie 15-Zoll, und nur                                     A93) BF1) E80) E81a) S03)
                geschlossener Kasten mit 215/70R16C
                oder ohne Scheiben,       A01) G01)
                ab Modelljahr 2014,
                e3*2001/116*0233* ab      225/65R16C
                NT 11; e3*2007/46*0045* A01) K01)
                ab NT 9)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                                e3*2007/46*0045*..
Y                                e3*2007/46*0050*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121      Peugeot Boxer             215/75R16C                        A02) bis A10)
                (Serie 16-Zoll, und nur   A93) N225)                        BF1) E80) E81b) S03)
                geschlossener Kasten mit
                oder ohne Scheiben,       215R16C
                ab Modelljahr 2017)       A93a) N225)

                                         225/75R16
                                         A93a)

                                         225/75R16C

                                         235/70R16
                                         A93a)
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 60668


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E10)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0233* bis NT 10
       • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* bis NT 08
       • Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0219* bis NT 02

E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0233* ab NT 11
      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* ab NT 09
      • Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0219* ab NT 03

E81b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017:
      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* ab NT 13

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G98)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/75R15C ausgerüstet
       oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
       Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001178-A0-021
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 60668


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW5 60668 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.10.2021