Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001926 Gutachten Nr. : CE-000291-B0-021 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 2b Seite : 1/3 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CW5 60668 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW5 60668 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK 130 Radgröße: 6Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 68 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 78,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1400 kg bei Reifenabrollumfang: 2270 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 250, 250L Serien-Radschraube M16x1,5 180 Nm Schaftlänge 30 mm, Kegel 60° Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001926 Gutachten Nr. : CE-000291-B0-021 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 2b Seite : 2/3 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CW5 60668 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2001/116*0232*.. 250 e3*2007/46*0044*.. 250 e3*2007/46*0049*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 132 Fiat Ducato Maxi 215/75R16C A03)A05)A06)A10) (KLEINBUS, LKW A93)E26)E79a)E80)S03) GESCHL. KASTEN) 225/75R16C 225/75R16CP Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2001/116*0232*.. 250 e3*2007/46*0044*.. 250L L779 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 130 Fiat Ducato Maxi 215/75R16C A03)A05)A06)A10) (KLEINBUS, LKW A93)E79)E80)S03) GESCHL. KASTEN) 225/75R16C Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2007/46*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 132 Fiat Ducato; light Fahrgestell 215/75R16C A03)A05)A06)A10) mit Automatikgetriebe, Serie A93)E48)E80)S03) 16-Zoll 225/75R16C (LKW GESCHL. KASTEN) 225/75R16CP Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001926 Gutachten Nr. : CE-000291-B0-021 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 2b Seite : 3/3 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CW5 60668 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb. E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit light Fahrgestell und Automatikgetriebe, 16- Zoll Serienbereifung. E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* ab NT 16 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* ab NT 11 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0049* ab NT 08 E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* bis NT 15 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* bis NT 10 E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ CW5 60668 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 25.07.2022