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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001926
Gutachten Nr. :         CE-000291-B0-021                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2c
Seite :                 1/3
Hersteller :            Borbet Vertriebs GmbH
Typ :                   CW5 60668


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                            CW5 60668
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        BORBET
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        LK 130
Radgröße:                                            6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                    68 mm
Lochkreisdurchmesser:                                130 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              78,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                    1400 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : PEUGEOT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
Y, 250L                       Serien-Radschraube M16x1,5                         180 Nm
                              Schaftlänge 30 mm, Kegel 60°
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ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001926
Gutachten Nr. :         CE-000291-B0-021                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2c
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Hersteller :            Borbet Vertriebs GmbH
Typ :                   CW5 60668


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e2*2007/46*0219*..
Y                              e3*2001/116*0233*..
Y                              e3*2007/46*0045*..
250L                           L772
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 130      Peugeot Boxer           215/75R16C                        A03)A05)A06)A10)
                (KLEINBUS, LKW                                            A93)E11)E80)E81)S03)
                GESCHL. KASTEN)         225/75R16C

                                         225/75R16CP




Auflagen und Hinweise

A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E11) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).
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ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001926
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Typ :                   CW5 60668


E81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0233* bis NT 10
     - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* bis NT 08
     - Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0219* bis NT 02

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ CW5 60668 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.07.2022