Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001178-A0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 60668
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW5 60668
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 130
Radausführungskennz.: LK 130
Radgröße: 6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 68 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 78,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1400 kg
Reifenabrollumfang: 2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: CITROEN
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, 180 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, 180 Nm
Schaftlänge 31 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001178-A0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 60668
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e3*2001/116*0234*..
Y e3*2007/46*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130 Citroen Jumper 215/75R16C A02) bis A10)
(FZ ab Modelljahr 2014; A93) N225) BF1) E11) E80) E81a) S03)
geschlossener Kasten mit
oder ohne 225/75R16C
Seitenscheiben, Serie nur
16-Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250L L773
Y e3*2001/116*0234*..
Y e3*2007/46*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 130 Citroen Jumper 215/75R16C A02) bis A10)
(FZ bis Modelljahr A93) N225) BF2) E11) E80) E81) S03)
2013; geschlossener
Kasten mit oder ohne 225/75R16C
Seitenscheiben, Serie nur
16-Zoll)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001178-A0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 60668
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 31 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
E11) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* bis NT 10
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* bis NT 08
E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
• Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* ab NT 11
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* ab NT 09
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001178-A0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 60668
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
entfernen.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW5 60668 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.10.2021