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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001178-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 60668


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    CW5 60668
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                LK 130
                Radausführungskennz.:                                         LK 130
                Radgröße:                                                    6Jx16H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            68 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        130 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      78,10 mm
§22 53713*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         1400 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2270 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5,                     5294        180 Nm
                               Schaftlänge 29 mm; ww. Serienradschraube
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001178-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 60668


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               250L                            L773
               Y                               e3*2001/116*0234*..
               Y                               e3*2007/46*0046*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 130      Citroen Jumper           215/75R16C                          BF1) E11) E80) E81) ECE)
                               (FZ bis Modelljahr       A93) N225)                          S03)
                               2013; Serie 16-Zoll,
                               light Chassie,
                                                        225/75R16C
                               geschlossener Kasten mit
                               oder ohne
                               Seitenscheiben)




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y                                e3*2001/116*0234*..
               Y                                e3*2007/46*0046*..
§22 53713*02




               Y                                e3*2007/46*0051*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Citroen Jumper            215/75R16C                         BF1)
                               (FZ ab Modelljahr 2014; A93)
                               Serie 16-Zoll, heavy
                               Chassie,
                                                         225/75R16C
                               geschlossener Kasten mit
                               oder ohne                 A93a)
                               Seitenscheiben)
                                                         225/75R16CP
                                                         A93a)


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y                                 e3*2007/46*0046*..
               Y                                 e3*2007/46*0051*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 132     Citroen Jumper             215/75R16C                        BF1)
                               (Serie 16-Zoll, light
                               Chassie mit                215/75R16CP
                               Automatikgetriebe,
                               geschlossener Kasten mit
                               oder ohne                  225/75R16C
                               Seitenscheiben)
                                                          225/75R16CP


               Auflagen und Hinweise

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53713 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001178-C0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 60668


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 29 mm
                      Zubehörkit: 5294; ww. Serienradschraube
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E11)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
                      ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).
§22 53713*02




               E81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* bis NT 10
                      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* bis NT 08

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S03)   Vor der Montage der Räder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CW5 60668 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.08.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53713*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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