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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  CW5 65660
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 120
               Radausführungskennz.:                                       Lk 120
               Radgröße:                                                 6½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          60 mm
§22 53624*03




               Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    65,10 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1260 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2170 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                       180 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                      180 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               2H                             e1*2007/46*0356*..
               2HS2                           e1*2007/46*0750*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 132      VW Amarok               215/75R16C                         A02) bis A10)
                               (ohne Serien-                                              BF1)
                               Radhausverbreiterungen) 215/75R16CP

                                                        225/70R16
                                                        T103)

                                                        225/75R16C

                                                        225/75R16CP

                                                        235/65R16
§22 53624*03




                                                        235/70R16


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SYMVE                           e1*2007/46*1953*..
               SYMWE                           e1*2007/46*1935*..
               SYN1E                           e1*2007/46*1613*..
               SYN2E                           e1*2007/46*1614*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 130      VW Crafter, e-Crafter,   205/75R16C                        A02) bis A10)
                               Grand California         A90) ECE) N215) T113)             BF1) E75)
                               (Frontantrieb;
                               geschlossener Kasten mit 225/65R16C
                               u. ohne                  N235) T112)
                               Seitenscheiben,
                               Wohnmobil)               225/65R16CP
                                                        N235) T112)

                                                        235/65R16C
                                                        ECE)

                                                        235/65R16CP
                                                        T115)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SYMVE                           e1*2007/46*1953*..
               SYMWE                           e1*2007/46*1935*..
               SYN1E                           e1*2007/46*1613*..
               SYN2E                           e1*2007/46*1614*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 130      VW Crafter, Grand        205/75R16C                         A02) bis A10)
                               California               A90) ECE) N215) T113)              BF1) E75) EF0)
                               (Allradantrieb,
                               Heckantrieb;             225/65R16C
                               geschlossener Kasten mit N235) T112)
                               u. ohne
                               Seitenscheiben,          225/65R16CP
                               Wohnmobil)               N235) T112)

                                                        235/65R16C
§22 53624*03




                                                        ECE)

                                                        235/65R16CP


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               SZN1E                            e1*2007/46*1619*..
               SZN2E                            e1*2007/46*1620*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 130      VW Crafter, offener       205/75R16C                        A02) bis A10)
                               Kasten, Pritsche, ww.     A90) ECE) N215) T113)             BF2) E105) EF0)
                               mit Plane und Spriegel
                               (Front-, Heck- &          225/65R16C
                               Allradantrieb)            N235) T112)

                                                        235/65R16C
                                                        ECE)

                                                        235/65R16CP
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               ST                             e1*2018/858*00018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 110     VW T7 Multivan          195/75R16                         A02) bis A10)
                                                       A93) ECE) N205)                   A11) BF1) EF0)

                                                       205/65R16
                                                       A93) N215)

                                                       205/70R16
                                                       A93) N215) T97)

                                                       215/65R16
                                                       A93) ECE)

                                                       215/70R16
§22 53624*03




                                                       225/60R16
                                                       A93)

                                                       225/65R16
                                                       A93)

                                                       235/60R16
                                                       A93)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 53624*03




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A90)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
                      Anzugsmoment: 180 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

               E105) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Zwillingsbereifung.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z.
                    B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
§22 53624*03




                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T112) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2240 kg bei LI 112 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1120 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               T113) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2300 kg bei LI 113 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1150 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T115) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2430 kg bei LI 115 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1215 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 1a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW5 65660 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.12.2024
§22 53624*03
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53624*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024