Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO Nr. : RA-001155-C0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW5 65660 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW5 65660 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 160 T Radausführungskennz.: Lk 160 T Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 60 mm Lochkreisdurchmesser: 160 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1200 kg Reifenabrollumfang: 2170 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FORD Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 200 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO Nr. : RA-001155-C0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW5 65660 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FAD e5*2007/46*1032*.. FCD e1*2007/46*1100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 125 Ford Transit, Transit 215/60R16C A02) bis A10) Tourneo A11) BF1) E25) E66) E68) ( Frontantrieb; Kleinbus; 215/65R16 geschlossener Kasten, T102) mit oder ohne Seitenscheiben; Serie 215/65R16C Sommerbereifung 215/..) 215/70R16 A01) G01) 225/60R16 T102) 225/60R16C 225/65R16 A01) G01) 225/65R16C A01) G01) 235/65R16 A01) G01) 235/65R16C A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FAD e5*2007/46*1032*.. FCD e1*2007/46*1100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 136 Ford Transit, Transit 235/65R16C A02) bis A10) Tourneo A11) BF1) E25) E67) E68) ( Frontantrieb; Kleinbus; geschlossener Kasten, mit oder ohne Seitenscheiben; Serie Sommerbereifung 235/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO Nr. : RA-001155-C0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW5 65660 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FCD e1*2007/46*1100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 136 Ford Transit, Ford 235/65R16C A02) bis A10) Transit Tourneo A11a) A94) BF1) E28) E68) (Heckantrieb; Kleinbus; 235/65R16CP geschlossener Kasten, mit oder ohne Seitenscheiben; Serie Sommerbereifung 235/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FCD e1*2007/46*1100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 125 Ford Transit 4x4, Ford 235/65R16C A02) bis A10) Transit Tourneo 4x4 A11a) A94) BF1) E68) E71) (Allrad; Kleinbus; 235/65R16CP geschlossener Kasten, mit oder ohne Seitenscheiben; Serie Sommerbereifung 235/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAC e11*2007/46*0676*.. FAC e5*2007/46*1034*.. FCC e1*2007/46*1005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 136 Ford Transit Custom, 205/65R16 A02) bis A10) Tourneo Custom N215) T99) A11) BF1) (Kleinbus, Fahrzeugausführungen 205/65R16 M+S ohne T99) W215) Radhausverbreiterungen) 205/65R16C N215) T107) 205/65R16C M+S T107) W215) 215/60R16 T99) 215/60R16C T108) 215/65R16 T102) 215/65R16C Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO Nr. : RA-001155-C0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW5 65660 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAC e11*2007/46*0676*.. FAC e5*2007/46*1034*.. FCC e1*2007/46*1005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Ford Transit Custom, 215/60R16C A02) bis A10) Tourneo Custom T108) A11) BF1) E72) EF0) (Kleinbus, Fahrzeugausführungen 215/65R16 mit Verbreiterungen) T102) 215/65R16C 225/60R16 T102) 225/60R16C 225/65R16 G3R) T104) 225/65R16C G3R) 225/65R16CP G3R) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO Nr. : RA-001155-C0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW5 65660 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 200 Nm E25) Nur geprüft für Fahrzeuge mit Frontantrieb. E28) Nur zulässig bei Fahrgen mit Heckantrieb E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO Nr. : RA-001155-C0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW5 65660 E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E71) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E72) Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn: • Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10 • Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9 • Typ FAC ab e5*2007/46*1034* EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO Nr. : RA-001155-C0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW5 65660 W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ CW5 65660 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 10.08.2022