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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001155-C0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 65660


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW5 65660
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 160 T
Radausführungskennz.:                                    Lk 160 T
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        60 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     160 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1200 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2170 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                 200 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001155-C0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 65660


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                              e11*2007/46*0801*..
FAD                              e5*2007/46*1032*..
FCD                              e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125      Ford Transit, Transit     215/60R16C                        A02) bis A10)
                Tourneo                                                     A11) BF1) E25) E66) E68)
                ( Frontantrieb; Kleinbus; 215/65R16
                geschlossener Kasten,     T102)
                mit oder ohne
                Seitenscheiben; Serie     215/65R16C
                Sommerbereifung 215/..)
                                          215/70R16
                                          A01) G01)

                                         225/60R16
                                         T102)

                                         225/60R16C

                                         225/65R16
                                         A01) G01)

                                         225/65R16C
                                         A01) G01)

                                         235/65R16
                                         A01) G01)

                                         235/65R16C
                                         A01) G01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                              e11*2007/46*0801*..
FAD                              e5*2007/46*1032*..
FCD                              e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136      Ford Transit, Transit     235/65R16C                        A02) bis A10)
                Tourneo                                                     A11) BF1) E25) E67) E68)
                ( Frontantrieb; Kleinbus;
                geschlossener Kasten,
                mit oder ohne
                Seitenscheiben; Serie
                Sommerbereifung 235/..)
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Nr. :                       RA-001155-C0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 65660


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                              e11*2007/46*0801*..
FCD                              e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136      Ford Transit, Ford        235/65R16C                        A02) bis A10)
                Transit Tourneo                                             A11a) A94) BF1) E28) E68)
                (Heckantrieb; Kleinbus; 235/65R16CP
                geschlossener Kasten,
                mit oder ohne
                Seitenscheiben; Serie
                Sommerbereifung 235/..)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                              e11*2007/46*0801*..
FCD                              e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 125      Ford Transit 4x4, Ford    235/65R16C                        A02) bis A10)
                Transit Tourneo 4x4                                         A11a) A94) BF1) E68) E71)
                (Allrad; Kleinbus;        235/65R16CP
                geschlossener Kasten,
                mit oder ohne
                Seitenscheiben; Serie
                Sommerbereifung 235/..)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC                             e11*2007/46*0676*..
FAC                             e5*2007/46*1034*..
FCC                             e1*2007/46*1005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 136      Ford Transit Custom,     205/65R16                          A02) bis A10)
                Tourneo Custom           N215) T99)                         A11) BF1)
                (Kleinbus,
                Fahrzeugausführungen 205/65R16 M+S
                ohne                     T99) W215)
                Radhausverbreiterungen)
                                         205/65R16C
                                         N215) T107)

                                         205/65R16C M+S
                                         T107) W215)

                                         215/60R16
                                         T99)

                                         215/60R16C
                                         T108)

                                         215/65R16
                                         T102)

                                         215/65R16C
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001155-C0-021
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 65660


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC                             e11*2007/46*0676*..
FAC                             e5*2007/46*1034*..
FCC                             e1*2007/46*1005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Ford Transit Custom,     215/60R16C                        A02) bis A10)
                Tourneo Custom           T108)                             A11) BF1) E72) EF0)
                (Kleinbus,
                Fahrzeugausführungen 215/65R16
                mit Verbreiterungen)     T102)

                                         215/65R16C

                                         225/60R16
                                         T102)

                                         225/60R16C

                                         225/65R16
                                         G3R) T104)

                                         225/65R16C
                                         G3R)

                                         225/65R16CP
                                         G3R)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 200 Nm

E25)   Nur geprüft für Fahrzeuge mit Frontantrieb.

E28)   Nur zulässig bei Fahrgen mit Heckantrieb

E66)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
       Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
       Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001155-C0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 65660



E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
       seitliche Fenster).

E71)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E72)   Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn:
       • Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10
       • Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9
       • Typ FAC ab e5*2007/46*1034*

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001155-C0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5 65660


W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW5 65660 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.08.2022