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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  CW5 65660
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk 160 T
               Radausführungskennz.:                                      Lk 160 T
               Radgröße:                                                 6½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          60 mm
§22 53624*03




               Lochkreisdurchmesser:                                      160 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    65,10 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1200 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2170 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                               200 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FAD                              e11*2007/46*0801*..
               FAD                              e5*2007/46*1032*..
               FCD                              e1*2007/46*1100*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 125      Ford Transit, Transit     215/60R16C                        A02) bis A10)
                               Tourneo                                                     A11) BF1) E25) E66) E68)
                               ( Frontantrieb; Kleinbus; 215/65R16
                               geschlossener Kasten,     T102)
                               mit oder ohne
                               Seitenscheiben; Serie     215/65R16C
                               Sommerbereifung 215/..) ECE)

                                                        215/70R16
                                                        A01) G01)
§22 53624*03




                                                        225/60R16
                                                        T102)

                                                        225/60R16C

                                                        225/65R16
                                                        A01) G01)

                                                        225/65R16C
                                                        A01) G01)

                                                        235/65R16
                                                        A01) G01)

                                                        235/65R16C
                                                        A01) G01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FAD                              e11*2007/46*0801*..
               FAD                              e5*2007/46*1032*..
               FCD                              e1*2007/46*1100*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 136      Ford Transit, Transit     235/65R16C                        A02) bis A10)
                               Tourneo                                                     A11) BF1) E25) E67) E68) ECE)
                               ( Frontantrieb; Kleinbus;
                               geschlossener Kasten,
                               mit oder ohne
                               Seitenscheiben; Serie
                               Sommerbereifung 235/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FAD                              e11*2007/46*0801*..
               FCD                              e1*2007/46*1100*..
               FDD                              e1*2007/46*1098*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 136      Ford Transit, Ford        235/65R16C                        A02) bis A10)
                               Transit Tourneo           ECE)                              A11a) A94) BF1) E28) E68) ER1)
                               (Heckantrieb; Kleinbus;
                               geschlossener Kasten,     235/65R16CP
                               mit oder ohne             T115)
                               Seitenscheiben; Serie
                               Sommerbereifung 235/..)
§22 53624*03




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FAD                              e11*2007/46*0801*..
               FCD                              e1*2007/46*1100*..
               FDD                              e1*2007/46*1098*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92 bis 125      Ford Transit 4x4, Ford    235/65R16C                        A02) bis A10)
                               Transit Tourneo 4x4       ECE)                              A11a) A94) BF1) E23) E68) E71)
                               (Allrad; Kleinbus;                                          ER1)
                               geschlossener Kasten,     235/65R16CP
                               mit oder ohne             T115)
                               Seitenscheiben; Serie
                               Sommerbereifung 235/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FAC                             e11*2007/46*0676*..
               FAC                             e5*2007/46*1034*..
               FCC                             e1*2007/46*1005*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 136      Ford Transit Custom,     205/65R16                         A02) bis A10)
                               Tourneo Custom           N215) T99)                        A11) BF1)
                               (Kleinbus,
                               Fahrzeugausführungen 205/65R16 M+S
                               ohne                     T99) W215)
                               Radhausverbreiterungen)
                                                        205/65R16C
                                                        N215) T107)

                                                        205/65R16C M+S
                                                        T107) W215)
§22 53624*03




                                                        215/60R16
                                                        T99)

                                                        215/60R16C
                                                        T108)

                                                        215/65R16
                                                        T102)

                                                        215/65R16C
                                                        ECE)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FAC                             e11*2007/46*0676*..
               FAC                             e5*2007/46*1034*..
               FCC                             e1*2007/46*1005*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 136      Ford Transit Custom,     215/60R16C                        A02) bis A10)
                               Tourneo Custom           T108)                             A11) BF1) E72) EF0)
                               (Kleinbus,
                               Fahrzeugausführungen 215/65R16
                               mit Verbreiterungen)     T102)

                                                        215/65R16C
                                                        ECE)

                                                        225/60R16
                                                        T102)
§22 53624*03




                                                        225/60R16C

                                                        225/65R16
                                                        G3R) T104)

                                                        225/65R16C
                                                        G3R)

                                                        225/65R16CP
                                                        G3R)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 53624*03




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 200 Nm

               E23)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung.

               E25)   Nur geprüft für Fahrzeuge mit Frontantrieb.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660



               E28)   Nur zulässig bei Fahrzeugen mit Heckantrieb

               E66)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
                      Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
                      Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
                      seitliche Fenster).
§22 53624*03




               E71)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E72)   Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn:
                      • Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10
                      • Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9
                      • Typ FAC ab e5*2007/46*1034*

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z.
                    B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 2400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001155-D0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5 65660


               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53624*03




               T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T115) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2430 kg bei LI 115 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1215 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 4 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CW5 65660 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.12.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53624*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024