Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001155-D0-021
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 65660
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW5 65660
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 160 T
Radausführungskennz.: Lk 160 T
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 60 mm
§22 53624*03
Lochkreisdurchmesser: 160 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1200 kg
Reifenabrollumfang: 2170 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 200 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001155-D0-021
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 65660
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FAD e5*2007/46*1032*..
FCD e1*2007/46*1100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125 Ford Transit, Transit 215/60R16C A02) bis A10)
Tourneo A11) BF1) E25) E66) E68)
( Frontantrieb; Kleinbus; 215/65R16
geschlossener Kasten, T102)
mit oder ohne
Seitenscheiben; Serie 215/65R16C
Sommerbereifung 215/..) ECE)
215/70R16
A01) G01)
§22 53624*03
225/60R16
T102)
225/60R16C
225/65R16
A01) G01)
225/65R16C
A01) G01)
235/65R16
A01) G01)
235/65R16C
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FAD e5*2007/46*1032*..
FCD e1*2007/46*1100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136 Ford Transit, Transit 235/65R16C A02) bis A10)
Tourneo A11) BF1) E25) E67) E68) ECE)
( Frontantrieb; Kleinbus;
geschlossener Kasten,
mit oder ohne
Seitenscheiben; Serie
Sommerbereifung 235/..)
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Nr. : RA-001155-D0-021
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 65660
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FCD e1*2007/46*1100*..
FDD e1*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136 Ford Transit, Ford 235/65R16C A02) bis A10)
Transit Tourneo ECE) A11a) A94) BF1) E28) E68) ER1)
(Heckantrieb; Kleinbus;
geschlossener Kasten, 235/65R16CP
mit oder ohne T115)
Seitenscheiben; Serie
Sommerbereifung 235/..)
§22 53624*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FCD e1*2007/46*1100*..
FDD e1*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 125 Ford Transit 4x4, Ford 235/65R16C A02) bis A10)
Transit Tourneo 4x4 ECE) A11a) A94) BF1) E23) E68) E71)
(Allrad; Kleinbus; ER1)
geschlossener Kasten, 235/65R16CP
mit oder ohne T115)
Seitenscheiben; Serie
Sommerbereifung 235/..)
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Nr. : RA-001155-D0-021
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 65660
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC e11*2007/46*0676*..
FAC e5*2007/46*1034*..
FCC e1*2007/46*1005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 136 Ford Transit Custom, 205/65R16 A02) bis A10)
Tourneo Custom N215) T99) A11) BF1)
(Kleinbus,
Fahrzeugausführungen 205/65R16 M+S
ohne T99) W215)
Radhausverbreiterungen)
205/65R16C
N215) T107)
205/65R16C M+S
T107) W215)
§22 53624*03
215/60R16
T99)
215/60R16C
T108)
215/65R16
T102)
215/65R16C
ECE)
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Nr. : RA-001155-D0-021
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 65660
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC e11*2007/46*0676*..
FAC e5*2007/46*1034*..
FCC e1*2007/46*1005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Ford Transit Custom, 215/60R16C A02) bis A10)
Tourneo Custom T108) A11) BF1) E72) EF0)
(Kleinbus,
Fahrzeugausführungen 215/65R16
mit Verbreiterungen) T102)
215/65R16C
ECE)
225/60R16
T102)
§22 53624*03
225/60R16C
225/65R16
G3R) T104)
225/65R16C
G3R)
225/65R16CP
G3R)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
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Nr. : RA-001155-D0-021
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 65660
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 53624*03
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Anzugsmoment: 200 Nm
E23) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung.
E25) Nur geprüft für Fahrzeuge mit Frontantrieb.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001155-D0-021
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 65660
E28) Nur zulässig bei Fahrzeugen mit Heckantrieb
E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
seitliche Fenster).
§22 53624*03
E71) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E72) Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn:
• Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10
• Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9
• Typ FAC ab e5*2007/46*1034*
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z.
B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 2400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53624 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001155-D0-021
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5 65660
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53624*03
T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T115) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2430 kg bei LI 115 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1215 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 4 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW5 65660 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.12.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53624*03
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024