Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001042-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW5-7518
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 130
Radausführungskennz.: Lk 130
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
§22 52488*02
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1400 kg
Reifenabrollumfang: 2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SSANGYONG
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 150 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 140 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001042-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CJ e4*2001/116*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 110 Ssangyong Actyon 235/60R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
235/65R18
245/55R18
245/60R18
255/55R18
255/60R18
265/55R18
A01) K04)
§22 52488*02
275/50R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QJ e11*2007/46*2512*..
QJ e4*2007/46*0330*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 131 Ssangyong Actyon 235/60R18 A02) bis A10)
Sports, Korando Sports T107) A94) BF1)
235/65R18
245/55R18
T103)
245/60R18
255/55R18
255/55R18C
255/60R18
265/55R18
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Nr. : RA-001042-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ e4*2001/116*0107*..
KYRON DJ e1*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Ssangyong Kyron 235/60R18 A02) bis A10)
A94) BF1)
235/65R18
A94)
245/55R18
A94)
245/60R18
A94)
255/55R18
A01) A94) K04)
§22 52488*02
255/60R18
A01) A94) K04)
265/55R18
A01) K04)
275/50R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QK e9*2007/46*6620*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 149 Ssangyong Musso, 235/60R18 A02) bis A10)
Musso Grand; KG A94) BF1)
Mobility Musso, Musso 235/60R18 M+S
Grand
(nicht zulässig bei 235/65R18
Fahrzeugen mit
Blattfederung) 235/65R18 M+S
245/60R18
245/60R18 M+S
255/60R18
255/60R18 M+S
265/55R18
265/55R18 M+S
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Nr. : RA-001042-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QKA e6*KS07/46*0278*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
149 Ssangyong Musso Grand 235/65R18 A02) bis A10)
(nur Fahrzeuge mit BF2)
Blattfedern an Achse 2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJ e4*2001/116*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 162 Ssangyong Rexton 235/60R18 A02) bis A10)
(ab Genehmigung A94) BF1) E46)
e4*2001/116*0060*08 bis
e4*2001/116*0060*19; 235/65R18
Radanschluss 5/130) A94)
§22 52488*02
245/60R18
255/55R18
255/60R18
265/55R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001042-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJ e11*2007/46*3098*..
RJ e4*2001/116*0060*..
RJA e13*2007/46*1661*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 131 Ssangyong Rexton 235/60R18 A02) bis A10)
(Modell 2013 mit A94) BF3) E45)
Mehrlenkerachse) 235/60R18 M+S
235/65R18
235/65R18 M+S
245/60R18
245/60R18 M+S
255/55R18
§22 52488*02
255/55R18 M+S
255/60R18
255/60R18 M+S
265/55R18
265/55R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJ e11*2007/46*3098*..
RJ e4*2001/116*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 131 Ssangyong Rexton 235/60R18 A02) bis A10)
(Modell 2013, mit A94) BF3) E45)
Starrachse) 235/65R18
245/60R18
255/55R18
255/60R18
265/55R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001042-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YK e9*2007/46*6541*..
YKA e6*2007/46*0237*..
YKUK e11*2007/46*4188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 165 Ssangyong Rexton; KG 235/60R18 A02) bis A10)
Mobility Rexton A94) BF1)
235/65R18
245/60R18
255/60R18
265/55R18
Auflagen und Hinweise
§22 52488*02
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001042-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
§22 52488*02
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Anzugsmoment: 130 Nm
E45) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2013:
• EG-Genehmigung e4*2001/116*0060* ab Nachtrag 20
• EG-Genehmigung e11*2007/46*3098* ab Nachtrag 00
• EG-Genehmigung e13*2007/46*1661* ab Nachtrag 00
E46) Nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 2012:
• EG Genehmigung e4*2001/116*0060*08 bis 19 und Randanschluss 5/130/84.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001042-C0-021
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW5-7518 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 52488*02
Geschäftsstelle Essen, 27.03.2024