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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   CW5-7518
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 108
               Radausführungskennz.:                                       Lk 108
               Radgröße:                                                 7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
§22 52488*02




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø65,1
               geprüfte Radlast: *)                                        900 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2450 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                      5265        125 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                      5265       120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                                e2*2007/46*0537*..
               V                                e2*2007/46*0538*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 130      Toyota Proace, Proace 235/45R18                             A02) bis A10)
                               Electric, Proace Verso, T98)                                BF1) E75) ER1)
                               Proace Verso Electric
                                                         245/45R18
                                                         T100)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                               e2*2007/46*0686*..
               E(EU,N)-TMG                     e13*2007/46*2270*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               56 bis 96       Toyota Proace City,      225/50R18                          A01) bis A10)
§22 52488*02




                               Proace City Verso                                           BF2) E26) E78) K01) K04)
                               (Serienreifen ab 215/..) 235/45R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
§22 52488*02




                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5265
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5265
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten" (mit oder ohne seitliche Fenster).

               E78)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518



               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 5d mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
§22 52488*02




               CW5-7518 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.03.2024