Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065991-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW5-7518
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 127
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 127 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1050 kg
bei Reifenabrollumfang: 2450 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JK, WH Radmutter , Kegel 60°, Gewinde ½-Zoll Z 0153 130 Nm
RZ-065991-A0-021-01~CH-5-127-71_5-ET45
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065991-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WH e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259 Chrysler Jeep Commander 235/60R18 A02) bis A10) B25)
N245) S01)
245/55R18
255/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WH e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 235/60R18 M+S A02) bis A10)B25)
S01)
245/55R18
255/55R18
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18 A02) bis A10)
(bis EG A01)G01) E56)S01)
Genehmigungsnummer
e4*2001/116*0116*25, 255/70R18
Ausführungen, bei denen A01)G01)
der
Geschwindigkeitsmesser 265/60R18
auf den Serienreifen
245/75R16 eingestellt ist)
265/65R18
A01)G01)
275/60R18
A01)G01)L03)
275/65R18
A01)G01)L03)
RZ-065991-A0-021-01~CH-5-127-71_5-ET45
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Nr. : RZ-065991-A0-021
Anlage-Nr. : 1
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Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18 A02) bis A10)
(bis EG E56)S01)
Genehmigungsnummer 255/70R18
e4*2001/116*0116*25, A01)G01)
Ausführungen, bei denen
der 265/60R18
Geschwindigkeitsmesser
auf den Serienreifen
265/65R18
245/75R17 eingestellt ist)
275/60R18
A01)L03)
275/65R18
A01)G01)L03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18 A02) bis A10)
(bis EG Genehmigungsnr. E56)S01)
e4*2001/116*25,Ausführun 255/70R18
gen, bei denen der
Geschwindigkeitsmesser 265/60R18
auf den Serienreifen A01)G01)
255/75R17 bzw. 255/70R18
eingestellt ist)
265/65R18
275/60R18
A01)L03)
275/65R18
A01)L03)
RZ-065991-A0-021-01~CH-5-127-71_5-ET45
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065991-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 200 Chrysler Jeep Wrangler 255/70R18 A02) bis A10)
(ab EG GGY) E56a)
Genehmigungsnummer
e4*2001/116*0116*26) 265/65R18
275/60R18
A01)K03)
275/65R18
A01)GGY)K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RZ-065991-A0-021-01~CH-5-127-71_5-ET45
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065991-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
B25) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
- Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x32 mm
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e4*2001/116*0116*26
E56) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GGY)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18,
255/75R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
überprüfen.
RZ-065991-A0-021-01~CH-5-127-71_5-ET45
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065991-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW5-7518
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW5-7518 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 09.03.2020
RZ-065991-A0-021-01~CH-5-127-71_5-ET45