Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-D0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     CW5-7518
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                Lk 127
                Radausführungskennz.:                                         Lk 127
                Radgröße:                                                   7½Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        127 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      71,60 mm
§22 52488*03




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2450 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      CHRYSLER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                  moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF                                     130 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                     130 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               WH                            e4*2001/116*0095*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 259     Chrysler Jeep          235/60R18                         A02) bis A10)
                               Commander              N245)                             BF1) EB1) S01)

                                                       245/55R18

                                                       255/55R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-D0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WH                             e4*2001/116*0095*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               148 bis 259     Chrysler Grand Cherokee 235/60R18 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                            BF1) EB1) S01)
                                                        245/55R18

                                                        255/55R18
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK                              e4*2001/116*0116*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18                             A02) bis A10)
                               (bis EG                    A01) G01)                         BF1) E56) S01)
§22 52488*03




                               Genehmigungsnummer
                               e4*2001/116*0116*25,
                                                          255/70R18
                               Ausführungen, bei
                               denen der                  A01) G01)
                               Geschwindigkeitsmesser
                               auf den Serienreifen       265/60R18
                               245/75R16 eingestellt ist)
                                                          265/65R18
                                                          A01) G01)

                                                        275/60R18
                                                        A01) G01) L03)

                                                        275/65R18
                                                        A01) G01) L03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-D0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK                              e4*2001/116*0116*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18                             A02) bis A10)
                               (bis EG                                                      BF1) E56) S01)
                               Genehmigungsnummer 255/70R18
                               e4*2001/116*0116*25,
                                                          A01) G01)
                               Ausführungen, bei
                               denen der
                               Geschwindigkeitsmesser 265/60R18
                               auf den Serienreifen
                               245/75R17 eingestellt ist) 265/65R18

                                                        275/60R18
                                                        A01) L03)

                                                        275/65R18
                                                        A01) G01) L03)
§22 52488*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK                              e4*2001/116*0116*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18                             A02) bis A10)
                               (bis EG Genehmigungsnr.                                      BF1) E56) S01)
                               e4*2001/116*25,            255/70R18
                               Ausführungen, bei
                               denen der
                               Geschwindigkeitsmesser 265/60R18
                               auf den Serienreifen       A01) G01)
                               255/75R17 bzw.
                               255/70R18 eingestellt ist) 265/65R18

                                                        275/60R18
                                                        A01) L03)

                                                        275/65R18
                                                        A01) L03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-D0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK                              e4*2001/116*0116*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 200     Chrysler Jeep Wrangler 245/70R18                           A02) bis A10)
                               (Baureihe JL, ab EG      N255)                             BF2) E56a) E58)
                               Genehmigungsnummer
                               e4*2001/116*0116*26)
                                                        255/70R18
                                                        GGV)

                                                        265/65R18

                                                        275/60R18
                                                        A01) K03)

                                                        275/65R18
                                                        A01) GGV) K03)
§22 52488*03




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-D0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 52488*03




               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E56)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25

               E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*26

               E58)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo 350 mit belüfteter Scheibe Ø360x32 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GGV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18,
                    255/75R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-D0-021
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               L03)   Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
                      Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 52488*03




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               Die Anlage 11 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ CW5-7518 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.08.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 52488*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024