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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065991-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CW5-7518


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CW5-7518
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 127
Radgröße:                                              7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   127 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2450 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
JK, WH                           Radmutter , Kegel 60°, Gewinde ½-Zoll Z 0153      130 Nm




RZ-065991-A0-021-01~CH-5-127-71_5-ET45
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065991-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CW5-7518


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                              e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259     Chrysler Jeep Commander 235/60R18                            A02) bis A10) B25)
                                         N245)                               S01)

                                           245/55R18

                                           255/55R18



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                              e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259     Chrysler Grand Cherokee 235/60R18 M+S                        A02) bis A10)B25)
                                                                             S01)
                                           245/55R18

                                           255/55R18
                                           A01)K03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     255/65R18                         A02) bis A10)
                (bis EG                    A01)G01)                          E56)S01)
                Genehmigungsnummer
                e4*2001/116*0116*25,       255/70R18
                Ausführungen, bei denen A01)G01)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 265/60R18
                auf den Serienreifen
                245/75R16 eingestellt ist)
                                           265/65R18
                                           A01)G01)

                                           275/60R18
                                           A01)G01)L03)

                                           275/65R18
                                           A01)G01)L03)




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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CW5-7518


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     255/65R18                         A02) bis A10)
                (bis EG                                                      E56)S01)
                Genehmigungsnummer         255/70R18
                e4*2001/116*0116*25,       A01)G01)
                Ausführungen, bei denen
                der                        265/60R18
                Geschwindigkeitsmesser
                auf den Serienreifen
                                           265/65R18
                245/75R17 eingestellt ist)
                                           275/60R18
                                           A01)L03)

                                           275/65R18
                                           A01)G01)L03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     255/65R18                         A02) bis A10)
                (bis EG Genehmigungsnr.                                      E56)S01)
                e4*2001/116*25,Ausführun 255/70R18
                gen, bei denen der
                Geschwindigkeitsmesser 265/60R18
                auf den Serienreifen       A01)G01)
                255/75R17 bzw. 255/70R18
                eingestellt ist)
                                           265/65R18

                                           275/60R18
                                           A01)L03)

                                           275/65R18
                                           A01)L03)




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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CW5-7518


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                              e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 200     Chrysler Jeep Wrangler   255/70R18                         A02) bis A10)
                (ab EG                   GGY)                              E56a)
                Genehmigungsnummer
                e4*2001/116*0116*26)     265/65R18

                                          275/60R18
                                          A01)K03)

                                          275/65R18
                                          A01)GGY)K03)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B25) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x32 mm

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e4*2001/116*0116*26

E56) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GGY)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18,
    255/75R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.




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N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW5-7518 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 09.03.2020




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