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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001042-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5-7518


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW5-7518
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              BORBET
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 120
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     65,1 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1300 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           180 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                          180 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001042-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5-7518


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                             e1*2007/46*0356*..
2HS2                           e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok               235/55R18                          A01) bis A10)
                (ohne Serien-           K04) T104)                         BF1)
                Radhausverbreiterungen)
                                        235/60R18
                                        K04)

                                         245/55R18
                                         K01) K04) T103)

                                         245/60R18
                                         K01) K04)

                                         255/50R18
                                         K01) K02)

                                         255/55R18
                                         K01) K02)

                                         255/55R18C
                                         K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                             e1*2007/46*0356*..
2HS2                           e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 190      VW Amarok               245/55R18                          A02) bis A10)
                (mit Serien-            T103)                              BF1) EF0)
                Radhausverbreiterungen)
                                        245/60R18

                                         255/55R18

                                         255/55R18C

                                         255/60R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SYN1E                           e1*2007/46*1613*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130      VW Crafter, e-Crafter    255/55R18C                        A01) bis A10)
                (Frontantrieb;                                             BF2) E75) G01) K01) K02) K106)
                geschlossener Kasten mit
                u. ohne Seitenscheiben)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001042-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5-7518


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SYN1E                           e1*2007/46*1613*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 130     VW Crafter               255/55R18C                         A01) bis A10)
                (Allradantrieb;                                             BF2) E75) G01) K01) K02) K106)
                geschlossener Kasten mit
                u. ohne Seitenscheiben)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128     VW Touareg              235/60R18                           A02) bis A10)
                (Radanschluss 5/120)                                        A98) BF1)
                                        245/55R18

                                         255/55R18
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW T5, Multivan,          245/45R18                         A02) bis A10)
                Multivan Beach,           T100)                             BF1) E75) E89) E97)
                Multivan Starline,
                Caravelle, California,    245/50R18
                California Beach,         A01) G01)
                Transporter,
                Transporter Flex,
                Business
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001042-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5-7518


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW T5, Multivan,          245/45R18                         A02) bis A10)
                Multivan Beach,           T100)                             BF1) E75) E89) E97)
                Multivan Starline,
                Caravelle, California,    245/50R18
                California Beach,         A01) G01)
                Transporter,
                Transporter Flex,
                Business
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                in17Zoll)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                             e1*2001/116*0220*..
7HMA                            e1*2001/116*0289*..
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW T6; Bus,               245/45R18                         A02) bis A10)
                geschlossener Kasten                                        BF1) E75) E97a) T100)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                             e1*2001/116*0220*..
7HMA                            e1*2001/116*0289*..
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW T6; Bus,               245/45R18                         A02) bis A10)
                geschlossener Kasten                                        BF1) E75) E97a) T100)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in
                17Zoll)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001042-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5-7518


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A98)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, sind auf
       den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
       mm
       Anzugsmoment: 180 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001042-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5-7518


BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       35,5 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
       225/75R16C ausgerüstet sind.

E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
       - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
       - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001042-A0-021
Anlage-Nr. :                9a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW5-7518


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter Radmitte,
        umzulegen,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen,
      • der Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich 30 Grad vor und 30 Grad hinter der Radmitte
        Innen oben um 20 mm nach oben warm einzuformen oder komplett auszuschneiden.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 9a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW5-7518 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.10.2019