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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   CW5-7518
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 120
               Radausführungskennz.:                                       Lk 120
               Radgröße:                                                 7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          53 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
§22 52488*02




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    65,10 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1300 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2450 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                       180 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               2H                             e1*2007/46*0356*..
               2HS2                           e1*2007/46*0750*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 132      VW Amarok               235/55R18                         A01) bis A10)
                               (ohne Serien-           K04) T104)                        BF1)
                               Radhausverbreiterungen)
                                                       235/60R18
                                                       K04)

                                                       245/55R18
                                                       K01) K04) T103)

                                                       245/60R18
                                                       K01) K04)

                                                       255/50R18
                                                       K01) K02)
§22 52488*02




                                                       255/55R18
                                                       K01) K02)

                                                       255/55R18C
                                                       K01) K02)

                                                       255/55R18CP
                                                       K01) K02)

                                                       265/55R18
                                                       K01) K02)

                                                       275/50R18
                                                       K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               2H                             e1*2007/46*0356*..
               2HS2                           e1*2007/46*0750*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 190      VW Amarok               245/55R18                          A02) bis A10)
                               (mit Serien-            T103)                              BF1) EF0)
                               Radhausverbreiterungen)
                                                       245/60R18

                                                        255/55R18

                                                        255/55R18C

                                                        255/55R18CP

                                                        255/60R18

                                                        265/55R18
§22 52488*02




                                                        265/60R18
                                                        GEZ)

                                                        275/50R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SYMVE                           e1*2007/46*1953*..
               SYMWE                           e1*2007/46*1935*..
               SYN1E                           e1*2007/46*1613*..
               SYN2E                           e1*2007/46*1614*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 130      VW Crafter, e-Crafter,   255/55R18C                        A01) bis A10)
                               Grand California                                           BF1) E75) G01) K01) K02) K106)
                               (Frontantrieb;
                               geschlossener Kasten mit
                               u. ohne
                               Seitenscheiben,
                               Wohnmobil)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SYMVE                           e1*2007/46*1953*..
               SYMWE                           e1*2007/46*1935*..
               SYN1E                           e1*2007/46*1613*..
               SYN2E                           e1*2007/46*1614*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 130      VW Crafter, Grand        255/55R18C                         A01) bis A10)
                               California                                                  BF1) E75) G01) K01) K02) K106)
                               (Allradantrieb,
                               Heckantrieb;
                               geschlossener Kasten mit
                               u. ohne
                               Seitenscheiben,
                               Wohnmobil)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                             e1*2001/116*0203*..
§22 52488*02




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 128     VW Touareg              235/60R18                           A02) bis A10)
                               (Radanschluss 5/120)                                        BF1)
                                                       245/55R18

                                                        255/55R18
                                                        A01) K03) K04)

                                                        275/50R18
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                              e1*2001/116*0220*..
               7HCA                             e1*2001/116*0286*..
               7HK                              L148
               7HM                              e1*2001/116*0218*..
               7HMA                             e1*2001/116*0289*..
               7J0                              e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 128      VW T5, Multivan,          245/45R18                         A02) bis A10)
                               Multivan Beach,           T100)                             BF1) E75) E89) E97)
                               Multivan Starline,
                               Caravelle, California,    245/50R18
                               California Beach,         A01) G01)
                               Transporter,
                               Transporter Flex,
                               Business
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in
                               16Zoll)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                              e1*2001/116*0220*..
               7HCA                             e1*2001/116*0286*..
               7HK                              L148
               7HM                              e1*2001/116*0218*..
               7HMA                             e1*2001/116*0289*..
               7J0                              e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 173      VW T5, Multivan,          245/45R18                         A02) bis A10)
                               Multivan Beach,           T100)                             BF1) E75) E89) E97)
                               Multivan Starline,
                               Caravelle, California,    245/50R18
                               California Beach,         A01) G01)
                               Transporter,
                               Transporter Flex,
                               Business
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
§22 52488*02




                               in17Zoll)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               7J0                              e1*2007/46*0130*..
               7J0                              L225
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 173      VW T5 Transporter         245/45R18                         A02) bis A10)
                               (offener Kasten, Plane                                      BF1) E88) E89) E97) T100)
                               +Spriegel,
                               Pritschenaufbau,
                               Tiefladepritsche)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                             e1*2001/116*0220*..
               7HMA                            e1*2001/116*0289*..
               7J0                             e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 132      VW T6 bzw. T6.1; Bus, 245/45R18                             A02) bis A10)
                               geschlossener Kasten      T100)                             BF1) E75) E97a)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in 245/50R18
                               16Zoll)                   A01) G01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                             e1*2001/116*0220*..
               7HMA                            e1*2001/116*0289*..
               7J0                             e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 150      VW T6 bzw. T6.1; Bus, 245/45R18                             A02) bis A10)
                               geschlossener Kasten      T100)                             BF1) E75) E97a)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in 245/50R18
                               17Zoll)                   A01) G01)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               ST                             e1*2018/858*00018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 150     VW T7 Multivan          245/45R18                           A02) bis A10)
§22 52488*02




                                                                                           A11) BF1)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 52488*02




               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

               E88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel, Pritschenaufbau,
                      Tiefladepritsche.

               E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
                      225/75R16C ausgerüstet sind.

               E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
                      - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
                      - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

               E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GEZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/70R17, 265/60R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 52488*02




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52488 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001042-C0-021
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW5-7518


               K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter Radmitte,
                       umzulegen,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
                       klemmen,
                     • der Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich 30 Grad vor und 30 Grad hinter der Radmitte Innen
                       oben um 20 mm nach oben warm einzuformen oder komplett auszuschneiden.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 52488*02




               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 9a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW5-7518 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.03.2024