Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001619 Gutachten Nr. : CE-000228-A0-021 Mobilität Anlage-Nr. : 2a Seite : 1/3 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CW6 65654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW6 65654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 130 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 62 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 6 Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1350 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment 2EC1, 2EC2, 2EKE1, 2EKE2 Radschraube, laut Bedienungs- Kegelbund 60°mm, anleitung Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001619 Gutachten Nr. : CE-000228-A0-021 Mobilität Anlage-Nr. : 2a Seite : 2/3 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CW6 65654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2EC1 e1*2001/116*0355*.. 2EC2 e1*2001/116*0356*.. 2EKE1 e1*2007/46*0513*.. 2EKE2 e1*2007/46*0514*.. 2EKE1 L769 2EKE2 L770 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 120 VW Crafter 205/75R16C A03)A05)A06)A10) (KLEINBUS, LKW A94)E75) GESCHL. KASTEN) 225/75R16C 235/65R16C Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001619 Gutachten Nr. : CE-000228-A0-021 Mobilität Anlage-Nr. : 2a Seite : 3/3 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CW6 65654 Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ CW6 65654 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 07.11.2019