Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001619
Gutachten Nr. : CE-000228-A0-021 Mobilität
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 1/3
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : CW6 65654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW6 65654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 130
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 62 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 6
Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1350 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
2EC1, 2EC2, 2EKE1, 2EKE2 Radschraube, laut Bedienungs-
Kegelbund 60°mm, anleitung
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001619
Gutachten Nr. : CE-000228-A0-021 Mobilität
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 2/3
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : CW6 65654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2EC1 e1*2001/116*0355*..
2EC2 e1*2001/116*0356*..
2EKE1 e1*2007/46*0513*..
2EKE2 e1*2007/46*0514*..
2EKE1 L769
2EKE2 L770
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 120 VW Crafter 205/75R16C A03)A05)A06)A10)
(KLEINBUS, LKW A94)E75)
GESCHL. KASTEN) 225/75R16C
235/65R16C
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001619
Gutachten Nr. : CE-000228-A0-021 Mobilität
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 3/3
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : CW6 65654
Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ CW6 65654 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 07.11.2019