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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001619
Gutachten Nr. :         CE-000228-A0-021                                         Mobilität
Anlage-Nr. :            2a
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Hersteller :            Borbet Vertriebs GmbH
Typ :                   CW6 65654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                            CW6 65654
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        BORBET
Montageposition:                             Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        Lk 130
Radgröße:                                           6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                    62 mm
Lochkreisdurchmesser:                                130 mm
Lochzahl:                                                6
Mittenlochdurchmesser:                              84,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                    1350 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
2EC1, 2EC2, 2EKE1, 2EKE2      Radschraube,                       laut Bedienungs-
                              Kegelbund 60°mm,                   anleitung
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
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ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001619
Gutachten Nr. :         CE-000228-A0-021                                                 Mobilität
Anlage-Nr. :            2a
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Hersteller :            Borbet Vertriebs GmbH
Typ :                   CW6 65654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
2EC1                           e1*2001/116*0355*..
2EC2                           e1*2001/116*0356*..
2EKE1                          e1*2007/46*0513*..
2EKE2                          e1*2007/46*0514*..
2EKE1                          L769
2EKE2                          L770
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 120      VW Crafter              205/75R16C                        A03)A05)A06)A10)
                (KLEINBUS, LKW                                            A94)E75)
                GESCHL. KASTEN)         225/75R16C

                                         235/65R16C




Auflagen und Hinweise

A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
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ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001619
Gutachten Nr. :         CE-000228-A0-021                                                Mobilität
Anlage-Nr. :            2a
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Typ :                   CW6 65654


Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ CW6 65654 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.11.2019