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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      1 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW6 65654
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                BORBET
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                Lk 130
               Radausführungskennz.:                                         Lk 130
               Radgröße:                                                   6½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            62 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        130 mm
               Lochzahl:                                                        6
§22 52752*02




               Mittenlochdurchmesser:                                       84,10 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1350 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5288        180 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5288        200 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               906 AC 30                    e1*2001/116*0353*..
               906 AC 35                    e1*2001/116*0354*..
               906 KA 30                    L765
               906 KA 35                    L766
               906BB30                      e1*2007/46*0279*..
               906BB35                      e1*2007/46*0301*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 140    Mercedes Sprinter      205/75R16C                            A02) bis A10)
                             (geschlossener         GGH) N215) T113)                      BF1) E23) E89) E120) EF0)
                             Kasten, Baureihe W906,
                             Modelljahr 2006-2017) 215/75R16
                                                    GDX) N225) T101)

                                                     215/75R16C
                                                     GDX) N225)
§22 52752*02




                                                     225/70R16
                                                     GDX) N235) T103)

                                                     225/75R16
                                                     GDX) N235) T108)

                                                     225/75R16C
                                                     GDX) N235)

                                                     235/65R16
                                                     GGG) T107)

                                                     235/65R16C
                                                     GGH)

                                                     235/70R16
                                                     GDX) T109)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               906 AC 35/4X4                 e1*2001/116*0424*..
               906BB35/4X4                   e1*2007/46*0305*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 140    Mercedes Sprinter 4x4 225/75R16C                             A02) bis A10)
                             (Allrad, geschlossener N235)                                 A94) BF2) E89) E122) GDX)
                             Kasten, Baureihe W906,
                             Modelljahr 2006-2017) 225/75R16C M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               906 OK 30                    L763
               906 OK 35                    L764
               906BA30                      e1*2007/46*0280*..
               906BA35                      e1*2007/46*0300*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 140    Mercedes Sprinter      205/75R16C                            A02) bis A10)
                             (offener Kasten,       N215) T113)                           BF1) E23) E96) E121)
                             Baureihe W906,
                             Modelljahr 2006-2017 ) 205/75R16C M+S
                                                    T113)

                                                    225/75R16C

                                                    235/65R16C
§22 52752*02
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               906 AC 35                    e1*2001/116*0354*..
               906BB35                      e1*2007/46*0301*..
               906BB50                      e1*2007/46*0296*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 140    Mercedes Sprinter      205/75R16C                            A02) bis A10)
                             (Heckantrieb,          GFN) N215) T113)                      A94) BF1) E23) E26) E89)
                             geschlossener                                                E120a) EF0) ER1)
                             Kasten, Baureihe W907, 215/70R16C
                             Modelljahr ab 2018)    GFN) N225) T108)

                                                    215/75R16C
                                                    GDX) N225) T121)

                                                    215/75R16CP
                                                    GDX) N225) T113)

                                                    215R16C
§22 52752*02




                                                    GDX) N225) T113)

                                                    225/65R16C
                                                    GAL) N235) T112)

                                                    225/65R16CP
                                                    GAL) N235) T112)

                                                    225/75R16C
                                                    GDX) N235) T121)

                                                    225/75R16CP
                                                    GDX) N235) T118)

                                                    235/65R16C
                                                    GFN) T121)

                                                    235/65R16CP
                                                    GFN) T115)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               906BA35                       e1*2007/46*0300*..
               906BA50                       e1*2007/46*0294*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 140    Mercedes Sprinter       205/75R16C                           A02) bis A10)
                             (Heckantrieb, offener   GFN) N215) T113)                     A94) BF1) E23) E96) E121a)
                             Kasten, Baureihe W907,                                       EF0)
                             Modelljahr ab 2018)     215/70R16C
                                                     GFN) N225) T108)

                                                     215/75R16C
                                                     GDX) N225)

                                                     215/75R16CP
                                                     GDX) N225) T113)

                                                     215R16C
                                                     GDX) N225) T113)
§22 52752*02




                                                     225/65R16C
                                                     GAL) N235) T112)

                                                     225/65R16CP
                                                     GAL) N235) T112)

                                                     225/75R16C
                                                     GDX) N235)

                                                     235/65R16C
                                                     GFN)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      6 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL3A4                        e1*2007/46*1760*..
               KL3A5                        e1*2007/46*1762*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 130    Mercedes Sprinter      225/65R16C                            A02) bis A10)
                             (Frontantrieb,         GGE) T112)                            BF1) E89)
                             gechlossener Kasten,
                             Baureihe W910)         225/65R16CP
                                                    GGE) T112)

                                                     225/75R16C
                                                     GEG)

                                                     225/75R16CP
                                                     GEG)

                                                     235/65R16C
                                                     A01) G01)
§22 52752*02




                                                     235/65R16CP
                                                     A01) G01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FL3A4                         e1*2007/46*1761*..
               FL3A5                         e1*2007/46*1763*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 110    Mercedes Sprinter       225/65R16C                           A02) bis A10)
                             (Frontantrieb, offener  GGE) T112)                           BF1) E96) EF0)
                             Kasten, Baureihe W910)
                                                     225/65R16CP
                                                     GGE) T112)

                                                     225/75R16C
                                                     GEG)

                                                     225/75R16CP
                                                     GEG)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      7 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
§22 52752*02




                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5288
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5288
                      Anzugsmoment: 200 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      8 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654



               E23)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung.

               E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E89)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

               E96)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „offener Kasten“ (mit serienmäßiger Pritsche ).

               E120) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 906) :
                     • Typ 906 KA 30, ABE 765
                     • Typ 906 KA 35, ABE 766
                     • Typ 906 AC 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0353*18,
                     • Typ 906 AC 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*20,
                     • Typ 906 BB 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0279*11
                     • Typ 906 BB 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*15

               E120a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 907) :
                      • Typ 906 AC 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*21,
§22 52752*02




                      • Typ 906 BB 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*16,
                      • Typ 906 BB 50, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0296*09.

               E121) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 906) :
                     • Typ 906 OK 30, ABE 763,
                     • Typ 906 OK 35, ABE 764,
                     • Typ 906 BA 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0280*10,
                     • Typ 906 BA 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0300*13.

               E121a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 907) :
                      • Typ 906 BA 50, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0294*09,
                      • Typ 906 BA 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0300*14

               E122) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter 4x4 (W 906) :
                     • Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*04 bis e1*2001/116*0424*14,
                     • Typ 906 BB35/4x4, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*10,

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 2700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      9 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654


               GAL)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C, 225/65R16C,
                      235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GDX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/75R16C ausgerüstet oder diese
                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GEG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/75R16C, 225/75R16CP
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C, 235/65R16C
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 52752*02




               GGE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R16C ausgerüstet oder diese
                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GGG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C, 225/75R16C,
                    235/60R17C, 235/65R16, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GGH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C, 235/60R17C,
                    235/65R16, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001039-C0-021
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      10 / 10
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW6 65654


               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T108) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2000 kg bei LI 108 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1000 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T109) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2060 kg bei LI 109 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1030 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T112) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2240 kg bei LI 112 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1120 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 52752*02




               T113) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2300 kg bei LI 113 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1150 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T115) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2430 kg bei LI 115 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1215 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T118) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2640 kg bei LI 118 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1320 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T121) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2900 kg bei LI 121 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1450 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW6 65654 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 07.12.2023