Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002412 Gutachten Nr. : CE-000365-A0-021 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 3a Seite : 1/2 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CW6 65748 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW6 65748 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK 130 Radgröße: 6½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 62 mm R124 E1*124R00/03*2412*00 Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 6 Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1215 kg bei Reifenabrollumfang: 2367 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 2EC1, 2EC2, 2EKE1, 2EKE2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5288 180 Nm M14x1,5,Schaftlänge 33 mm Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002412 Gutachten Nr. : CE-000365-A0-021 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 3a Seite : 2/2 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CW6 65748 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2EC1 e1*2001/116*0355*.. 2EC2 e1*2001/116*0356*.. 2EKE1 e1*2007/46*0513*.. 2EKE2 e1*2007/46*0514*.. 2EKE1 L769 2EKE2 L770 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 120 VW Crafter 235/60R17C A03)A05)A06)A10) (KLEINBUS, LKW A94)E75) GESCHL. KASTEN) R124 E1*124R00/03*2412*00 Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ CW6 65748 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.10.2024