Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001410-B0-021
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW6 65748
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW6 65748
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 130
Radausführungskennz.: LK 130
Radgröße: 6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 62 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 6
Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm
§22 55609*01
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1215 kg
Reifenabrollumfang: 2367 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5288 180 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5288 200 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001410-B0-021
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW6 65748
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 30 e1*2001/116*0353*..
906 AC 35 e1*2001/116*0354*..
906 KA 30 L765
906 KA 35 L766
906BB30 e1*2007/46*0279*..
906BB35 e1*2007/46*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes Sprinter 215/70R17 A02) bis A10)
(geschlossener Kasten, GDX) N225) T101) BF1) E23) E89) E120) EF0)
Baureihe W906,
Modelljahr 2006-2017)
225/65R17
GDX) N235) T106)
225/70R17C
GDX) N235) T112)
§22 55609*01
235/60R17
GGG) T106)
235/60R17C
ECE) GGH)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35/4X4 e1*2001/116*0424*..
906BB35/4X4 e1*2007/46*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140 Mercedes Sprinter 4x4 235/60R17C A02) bis A10)
(Allrad, geschlossener A01) G01) N245) A94) BF2) E89) E122)
Kasten, Baureihe
W906, Modelljahr 2006-
235/60R17C M+S
2017)
A01) G01)
245/70R17
GDW)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
906 OK 30 L763
906 OK 35 L764
906BA30 e1*2007/46*0280*..
906BA35 e1*2007/46*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes Sprinter 235/60R17C A02) bis A10)
(offener Kasten, Baureihe BF1) E23) E96) E121) ECE)
W906, Modelljahr 2006-
2017 )
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001410-B0-021
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW6 65748
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 35 e1*2001/116*0354*..
906BB35 e1*2007/46*0301*..
906BB50 e1*2007/46*0296*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 140 Mercedes Sprinter 225/65R17C A02) bis A10)
(Heckantrieb, GGF) T109) A94) BF1) E23) E26) E89)
geschlossener Kasten, E120a) EF0) ER1) N235)
Baureihe W907,
225/70R17C
Modelljahr ab 2018)
GDX) T112)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
906BA35 e1*2007/46*0300*..
906BA50 e1*2007/46*0294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55609*01
80 bis 140 Mercedes Sprinter 225/65R17C A02) bis A10)
(Heckantrieb, offener A94) BF1) E23) E96) E121a)
Kasten, Baureihe EF0) ER1) GGF) N235) T109)
W907, Modelljahr ab
2018)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KL3A4 e1*2007/46*1760*..
KL3A5 e1*2007/46*1762*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130 Mercedes Sprinter 225/70R17C A02) bis A10)
(Frontantrieb, BF1) E89) GEG) T112)
gechlossener Kasten,
Baureihe W910)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FL3A4 e1*2007/46*1761*..
FL3A5 e1*2007/46*1763*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110 Mercedes Sprinter 235/60R17C A02) bis A10)
(Frontantrieb, offener BF1) E96) ECE) GMU)
Kasten, Baureihe W910)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001410-B0-021
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW6 65748
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55609*01
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5288
Anzugsmoment: 180 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001410-B0-021
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW6 65748
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5288
Anzugsmoment: 200 Nm
E23) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung.
E26) Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.
E89) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „offener Kasten“ (mit serienmäßiger Pritsche ).
E120) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 906) :
• Typ 906 KA 30, ABE 765
§22 55609*01
• Typ 906 KA 35, ABE 766
• Typ 906 AC 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0353*18,
• Typ 906 AC 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*20,
• Typ 906 BB 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0279*11
• Typ 906 BB 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*15
E120a)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 907) :
• Typ 906 AC 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0354*21,
• Typ 906 BB 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0301*16,
• Typ 906 BB 50, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0296*09.
E121) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 906) :
• Typ 906 OK 30, ABE 763,
• Typ 906 OK 35, ABE 764,
• Typ 906 BA 30, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0280*10,
• Typ 906 BA 35, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0300*13.
E121a)Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter (W 907) :
• Typ 906 BA 50, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0294*09,
• Typ 906 BA 35, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0300*14
E122) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Sprinter 4x4 (W 906) :
• Typ 906 AC 35/4x4, ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0424*04 bis
e1*2001/116*0424*14,
• Typ 906 BB35/4x4, bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0305*10,
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001410-B0-021
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW6 65748
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 2430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GDW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/75R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 55609*01
und G01) zu beachten.
GDX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/75R16C ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/75R16C,
225/75R16CP ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GGF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C,
235/60R17C, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GGG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C,
225/75R16C, 235/60R17C, 235/65R16, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GGH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/75R16C,
235/60R17C, 235/65R16, 235/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GMU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/60R17C ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001410-B0-021
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW6 65748
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 55609*01
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T109) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2060 kg bei LI 109 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1030 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T112) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2240 kg bei LI 112 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1120 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 3 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW6 65748 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.09.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55609*01
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024