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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001410-A0-021
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW6 65748


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    CW6 65748
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              LK 130
               Radausführungskennz.:                                       LK 130
               Radgröße:                                                  6½Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          62 mm
§22 55609*00




               Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
               Lochzahl:                                                      6
               Mittenlochdurchmesser:                                     84,10 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        1215 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2367 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5288        180 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001410-A0-021
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW6 65748


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               2EC1                          e1*2001/116*0355*..
               2EC2                          e1*2001/116*0356*..
               2EKE1                         e1*2007/46*0513*..
               2EKE1                         L769
               2EKE2                         e1*2007/46*0514*..
               2EKE2                         L770
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 120      VW Crafter             215/70R17                         A02) bis A10)
                                                      N225) T101)                       A94) BF1) E75)

                                                       225/65R17
                                                       T106)

                                                       225/70R17C
                                                       T112)
§22 55609*00




                                                       235/60R17
                                                       T106)

                                                       235/60R17C
                                                       ECE)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001410-A0-021
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW6 65748


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 55609*00




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5288
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z.
                    B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55609 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001410-A0-021
               Anlage-Nr. :                3a
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW6 65748


               T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T112) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2240 kg bei LI 112 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1120 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 3a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW6 65748 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 18.10.2024
§22 55609*00
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55609*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024