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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52578 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001043-B0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW6-7518


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          CW6-7518
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     BORBET
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    Lk: 139,7
Radausführungskennz.:                                             Lk: 139,7
Radgröße:                                                        7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            139,7 mm
Lochzahl:                                                             6
Mittenlochdurchmesser:                                           106,10 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              1150 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2520 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                110 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
N25S                            L642
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 88       Toyota Hilux            255/55R18                                A01) bis A10)
                (ohne                                                            A97) BF1) K01) K02)
                Serienverbreiterung)    255/55R18C
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52578 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001043-B0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW6-7518


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                   e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N)                   e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG               e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150   Toyota Hilux             265/60R18                          A02) bis A10)
              (Nur Extra Cab und                                          A94) BF2) E70)
              Double Cab,
              Fahrzeugbreite 1855mm)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                    e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG                e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150   Toyota Hilux Invincible   265/60R18                         A02) bis A10)
              (Nur Extra Cab und                                          A94) BF2)
              Double Cab,
              Fahrzeugbreite 1900mm)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                   e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N)                   e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG               e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Toyota Hilux             255/55R18                          A01) bis A10)
              (Nur Single Cab mit                                         A94) BF2) K01) K02)
              Serienreifen 225/70R17C, 255/55R18C
              Fahrzeugbreite
              1800mm-1815mm)           265/55R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                   e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N)                   e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG               e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Toyota Hilux             265/60R18                          A01) bis A10)
              (Nur Single Cab mit                                         A94) BF2) K01) K02)
              Serienreifen
              265/65R17,
              Fahrzeugbreite
              1800mm-1815mm)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RA-001043-B0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW6-7518


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A97)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 16 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52578 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001043-B0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW6-7518


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 265/65R17 oder
       265/60R18 ausgerüstet sind oder mindestens einen von diesen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW6-7518 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.08.2022