Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52578 nach §22 StVZO Nr. : RA-001043-B0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW6-7518 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW6-7518 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk: 139,7 Radausführungskennz.: Lk: 139,7 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 139,7 mm Lochzahl: 6 Mittenlochdurchmesser: 106,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1150 kg Reifenabrollumfang: 2520 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N25S L642 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 88 Toyota Hilux 255/55R18 A01) bis A10) (ohne A97) BF1) K01) K02) Serienverbreiterung) 255/55R18C Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52578 nach §22 StVZO Nr. : RA-001043-B0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW6-7518 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AN1P(EU, N) e11*2007/46*2587*.. AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*.. AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 150 Toyota Hilux 265/60R18 A02) bis A10) (Nur Extra Cab und A94) BF2) E70) Double Cab, Fahrzeugbreite 1855mm) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*.. AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 150 Toyota Hilux Invincible 265/60R18 A02) bis A10) (Nur Extra Cab und A94) BF2) Double Cab, Fahrzeugbreite 1900mm) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AN1P(EU, N) e11*2007/46*2587*.. AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*.. AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Toyota Hilux 255/55R18 A01) bis A10) (Nur Single Cab mit A94) BF2) K01) K02) Serienreifen 225/70R17C, 255/55R18C Fahrzeugbreite 1800mm-1815mm) 265/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AN1P(EU, N) e11*2007/46*2587*.. AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*.. AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Toyota Hilux 265/60R18 A01) bis A10) (Nur Single Cab mit A94) BF2) K01) K02) Serienreifen 265/65R17, Fahrzeugbreite 1800mm-1815mm) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52578 nach §22 StVZO Nr. : RA-001043-B0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW6-7518 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A97) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 16 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52578 nach §22 StVZO Nr. : RA-001043-B0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW6-7518 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Anzugsmoment: 110 Nm E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 265/65R17 oder 265/60R18 ausgerüstet sind oder mindestens einen von diesen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ CW6-7518 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 04.08.2022