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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001301-A0-021
Anlage-Nr. :                2f
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW7-7017
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 108
Radausführungskennz.:                                  Lk 108 ET46
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         46 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   65,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PÖSSL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                    120 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001301-A0-021
Anlage-Nr. :                2f
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EG/DKC 001                     e1*KS07/46*0061*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130      Pössl Campster         225/55R17                          A02) bis A10)
                                       T101)                              BF1)

                                        225/55R17C

                                        235/50R17
                                        T100)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EG/DKC 002                     e1*2007/46*1781*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130      Pössl Campster          225/55R17                         A02) bis A10)
                                        T101)                             BF1)

                                        225/55R17C

                                        235/50R17
                                        T100)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
H-LINE TYP V1               e1*2007/46*2103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 130    Pössl Vanster          225/55R17                            A02) bis A10)
                                     T101)                                BF1)

                                        225/55R17C

                                        235/50R17
                                        T100)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54368 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001301-A0-021
Anlage-Nr. :                2f
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-7017


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 33 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 2f mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW7-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.02.2023