Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54368 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW7-7017
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 120
Radausführungskennz.: Lk 120 ET55
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 55 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1215 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54368 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 215/65R17 A02) bis A10)
(ohne Serien- T103) BF1)
Radhausverbreiterungen)
215/70R17
T101)
225/65R17
225/70R17
225/70R17C
235/60R17
235/60R17C
235/65R17
245/60R17
A01) K04)
245/65R17
A01) K04)
255/55R17
A01) K03) K04)
255/60R17
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 245/60R17 A02) bis A10)
(mit Serien- BF1) EF0)
Radhausverbreiterungen) 245/65R17
245/70R17
GEZ)
255/60R17
255/65R17
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Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SYMVE e1*2007/46*1953*..
SYMWE e1*2007/46*1935*..
SYN1E e1*2007/46*1613*..
SYN2E e1*2007/46*1614*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 VW Crafter, e-Crafter, 235/60R17C A02) bis A10)
Grand California BF1) E75) ER1)
(Frontantrieb;
geschlossener Kasten mit
u. ohne
Seitenscheiben,
Wohnmobil)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SYMVE e1*2007/46*1953*..
SYMWE e1*2007/46*1935*..
SYN1E e1*2007/46*1613*..
SYN2E e1*2007/46*1614*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130 VW Crafter, Grand 235/60R17C A02) bis A10)
California BF1) E75)
(Allradantrieb,
Heckantrieb;
geschlossener Kasten mit
u. ohne
Seitenscheiben,
Wohnmobil)
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Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HK L148
7HM e1*2001/116*0218*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 VW T5, Multivan, 215/60R17C A02) bis A10)
Multivan Beach, A93) N225) BF1) E75) E89) E97) EB1)
Multivan Starline, EB2)
Caravelle, California, 225/55R17
California Beach, N235) T101)
Transporter,
Transporter Flex, 225/55R17C
Business N235)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 225/60R17
16Zoll) A01) G01) N235)
235/50R17
T100)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
A01) G01)
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Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HK L148
7HM e1*2001/116*0218*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 VW T5, Multivan, 215/60R17C A02) bis A10)
Multivan Beach, A93) N225) BF1) E75) E89) E97) EB1)
Multivan Starline, EB2)
Caravelle, California, 225/55R17
California Beach, N235) T101)
Transporter,
Transporter Flex, 225/55R17C
Business N235)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/60R17
in17Zoll) A01) G01) N235)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0 e1*2007/46*0130*..
7J0 L225
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 VW T5 Transporter 215/60R17C A02) bis A10)
(offener Kasten, Plane A93) N225) BF1) E88) E89) E97) EB1)
+Spriegel, EB2)
Pritschenaufbau, 225/55R17
Tiefladepritsche) N235) T101)
225/55R17C
N235)
235/50R17
T100)
235/55R17
245/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54368 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/60R17C A02) bis A10)
geschlossener Kasten A93) BF1) E75) E97a) EB1) EB2)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 225/50R17
16Zoll) T98)
225/55R17
T101)
225/55R17C
235/50R17
T100)
235/55R17
245/50R17
255/50R17
A01) K96) T101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/60R17C A02) bis A10)
geschlossener Kasten A93) N225) BF1) E75) E97a) EB1) EB2)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 225/50R17
17Zoll) N235) T98)
225/55R17
N235) T101)
225/55R17C
N235)
235/50R17
T100)
235/55R17
245/50R17
255/50R17
A01) K96) T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54368 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1 215/60R17C A02) bis A10)
Transporter A93) N225) BF1) E88) E97a) EB1) EB2)
(offener Kasten, Plane
+Spriegel, 225/55R17C
Pritschenaufbau,
Tiefladepritsche) 235/55R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ST e1*2018/858*00018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 VW T7 Multivan 215/60R17 A02) bis A10)
A93) A11) BF1)
215/60R17C
A93)
215/65R17C
225/55R17
A93)
225/55R17C
A93)
225/60R17
A93)
235/50R17
235/55R17
235/60R17C
245/50R17
245/55R17
255/50R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54368 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
mm
Anzugsmoment: 180 Nm
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Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel,
Pritschenaufbau,Tiefladepritsche.
E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
225/75R16C ausgerüstet sind.
E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
- ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
- ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE 7H0 105 A 771 mit belüfteter Scheibe
Ø333x32,5 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Ate CN1 933 VW mit belüfteter Scheibe
Ø340x32,5 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 2430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GEZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/70R17,
265/60R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54368 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001301-B0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW7-7017
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K96) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 nach innen zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der hinter dem Kunststoffinnenkotflügel befindliche Blechsteg (im Schwenkbereich des
Reifens vor der Vorderachse) ist um 10 mm einzuformen/umzubördlen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich um 10 mm zur Fahrzeugmitte hin
einzuformen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 4a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW7-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 14.09.2023