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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066231-A0-021
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1/3
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW7-7518


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           CW7-7518
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      BORBET
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                      Lk 120
Radausführungskennz.:                                               Lk 120
Radgröße:                                                         7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              120 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                            65,10 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               1300 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                  180 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SYM1E                           e1*2007/46*1624*..
SYN1E                           e1*2007/46*1626*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130      MAN TGE                  255/55R18C                               A02) bis A10)
                (Heckantrieb &                                                    BF1) E75) G01) K01) K02)
                Allradantrieb;                                                    K106)
                geschlossener Kasten mit
                u. ohne Seitenscheiben)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066231-A0-021
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2/3
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW7-7518



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SYM1E                           e1*2007/46*1624*..
SYN1E                           e1*2007/46*1626*..
SYN2E                           e1*2007/46*1627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130      MAN TGE, eTGE            255/55R18C                        A02) bis A10)
                (Frontantrieb;                                             BF1) E75) G01) K01) K02)
                geschlossener Kasten mit                                   K106)
                u. ohne Seitenscheiben)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066231-A0-021
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW7-7518


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       35,5 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter Radmitte,
        umzulegen,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen,
      • der Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich 30 Grad vor und 30 Grad hinter der Radmitte
        Innen oben um 20 mm nach oben warm einzuformen oder komplett auszuschneiden.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW7-7518 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2021