Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53774 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001185-B0-021
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-7518


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW7-7518
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 130
Radausführungskennz.:                                     Lk 130
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   78,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1400 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   DANGEL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5,                              180 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53774 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001185-B0-021
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-7518


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V50CB                          e9*KS07/46*6248*..
V50CC                          e9*2007/46*6482*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 121      Citroen Jumper 4x4        255/55R18C                        A01) bis A10)
                (geschlossener Kasten                                       BF1) E30) E80) K01) K02)
                mit oder ohne             255/55R18CP                       S03)
                Seitenscheiben, Serie nur
                16-Zoll)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
V50FB                           e9*KS07/46*6249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 109      Fiat Ducato Maxi 4x4    255/55R18C                          A01) bis A10)
                (geschlossener Kasten                                       BF1) E30) E80) K01) K02)
                mit oder ohne           255/55R18CP                         S03)
                Seitenscheiben)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V50PB                          e9*KS07/46*6247*..
V50PC                          e9*2007/46*6481*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 121      Peugeot Boxer 4x4         255/55R18C                        A01) bis A10)
                (geschlossener Kasten                                       BF1) E30) E80) K01) K02)
                mit oder ohne             255/55R18CP                       S03)
                Seitenscheiben, Serie nur
                16-Zoll)



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53774 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001185-B0-021
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-7518


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E30)   Es ist auch der Reifen 255/55R18-118, Loadindex LI 118, ohne die Bauart-Kennzeichnung
       "C" oder "CP" zulässig.

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53774 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001185-B0-021
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-7518


S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

Die Anlage 7a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW7-7518 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.07.2023