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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001302-A0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          CW7-8018
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     BORBET
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     Lk 127
Radausführungskennz.:                                           Lk 127 ET43
Radgröße:                                                         8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             127 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                           71,60 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               900 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       CHRYSLER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                                 140 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF                                                 130 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                                 130 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WK                             e4*2007/46*0186*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 259     Chrysler Grand Cherokee 265/60R18                                 A02) bis A10)
                                                                                  BF1)
                                        285/55R18
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001302-A0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-8018



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                            e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259     Chrysler Jeep          235/60R18                             A02) bis A10)
                Commander              N245)                                 BF2) EB1) S01)

                                         245/55R18

                                         255/55R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                             e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259     Chrysler Grand Cherokee 235/60R18 M+S                        A02) bis A10)
                                                                             BF2) EB1) S01)
                                         245/55R18
                                         A01) K03)

                                         255/55R18
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                              e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18                             A02) bis A10)
                (bis EG                    A01) G01)                         BF2) E56) S01)
                Genehmigungsnummer
                e4*2001/116*0116*25,       255/70R18
                Ausführungen, bei          A01) G01)
                denen der
                Geschwindigkeitsmesser 265/60R18
                auf den Serienreifen
                245/75R16 eingestellt ist) 265/65R18
                                           A01) G01)

                                         275/60R18
                                         A01) G01) L03)

                                         275/65R18
                                         A01) G01) L03)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                              e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18                             A02) bis A10)
                (bis EG                                                      BF2) E56) S01)
                Genehmigungsnummer 255/70R18
                e4*2001/116*0116*25,       A01) G01)
                Ausführungen, bei
                denen der                  265/60R18
                Geschwindigkeitsmesser
                auf den Serienreifen       265/65R18
                245/75R17 eingestellt ist)
                                           275/60R18
                                           A01) L03)

                                         275/65R18
                                         A01) G01) L03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                              e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18                             A02) bis A10)
                (bis EG Genehmigungsnr.                                      BF2) E56) S01)
                e4*2001/116*25,            255/70R18
                Ausführungen, bei
                denen der                  265/60R18
                Geschwindigkeitsmesser A01) G01)
                auf den Serienreifen
                255/75R17 bzw.             265/65R18
                255/70R18 eingestellt ist)
                                           275/60R18
                                           A01) L03)

                                         275/65R18
                                         A01) L03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                              e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 200     Chrysler Jeep Wrangler 255/70R18                             A02) bis A10)
                (Baureihe JL, ab EG      GGV)                                BF3) E56a) E58)
                Genehmigungsnummer
                e4*2001/116*0116*26)     265/65R18
                                         A01) K01)

                                         275/60R18
                                         A01) K01)

                                         275/65R18
                                         A01) GGV) K01)
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO
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BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 130 Nm

E56)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25

E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*26

E58)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo 350 mit belüfteter Scheibe Ø360x32 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GGV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18,
     255/75R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

L03)   Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
       Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001302-A0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW7-8018


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW7-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2023