Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO Nr. : RA-001302-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW7-8018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW7-8018 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 127 Radausführungskennz.: Lk 127 ET43 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 127 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2450 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: CHRYSLER Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 140 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF 130 Nm BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 130 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WK e4*2007/46*0186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 265/60R18 A02) bis A10) BF1) 285/55R18 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO Nr. : RA-001302-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW7-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WH e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 259 Chrysler Jeep 235/60R18 A02) bis A10) Commander N245) BF2) EB1) S01) 245/55R18 255/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WH e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 235/60R18 M+S A02) bis A10) BF2) EB1) S01) 245/55R18 A01) K03) 255/55R18 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18 A02) bis A10) (bis EG A01) G01) BF2) E56) S01) Genehmigungsnummer e4*2001/116*0116*25, 255/70R18 Ausführungen, bei A01) G01) denen der Geschwindigkeitsmesser 265/60R18 auf den Serienreifen 245/75R16 eingestellt ist) 265/65R18 A01) G01) 275/60R18 A01) G01) L03) 275/65R18 A01) G01) L03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO Nr. : RA-001302-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW7-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18 A02) bis A10) (bis EG BF2) E56) S01) Genehmigungsnummer 255/70R18 e4*2001/116*0116*25, A01) G01) Ausführungen, bei denen der 265/60R18 Geschwindigkeitsmesser auf den Serienreifen 265/65R18 245/75R17 eingestellt ist) 275/60R18 A01) L03) 275/65R18 A01) G01) L03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18 A02) bis A10) (bis EG Genehmigungsnr. BF2) E56) S01) e4*2001/116*25, 255/70R18 Ausführungen, bei denen der 265/60R18 Geschwindigkeitsmesser A01) G01) auf den Serienreifen 255/75R17 bzw. 265/65R18 255/70R18 eingestellt ist) 275/60R18 A01) L03) 275/65R18 A01) L03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 200 Chrysler Jeep Wrangler 255/70R18 A02) bis A10) (Baureihe JL, ab EG GGV) BF3) E56a) E58) Genehmigungsnummer e4*2001/116*0116*26) 265/65R18 A01) K01) 275/60R18 A01) K01) 275/65R18 A01) GGV) K01) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO Nr. : RA-001302-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW7-8018 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO Nr. : RA-001302-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW7-8018 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF Anzugsmoment: 130 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 130 Nm E56) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25 E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*26 E58) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo 350 mit belüfteter Scheibe Ø360x32 mm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GGV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18, 255/75R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54369 nach §22 StVZO Nr. : RA-001302-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW7-8018 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage 4 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ CW7-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.02.2023