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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001364-A0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW8-8018


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    CW8-8018
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 130
               Radausführungskennz.:                                    Lk 130, ET45
               Radgröße:                                                  8Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      130 mm
§22 55244*00




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                     84,10 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        1200 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2520 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                      150 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                      130 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5253        150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001364-A0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW8-8018


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               QK                               e9*2007/46*6620*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 149     Ssangyong Musso,          235/60R18                         A02) bis A10)
                               Musso Grand; KG           A94)                              BF1)
                               Mobility Musso, Musso
                               Grand                     235/60R18 M+S
                               (nicht zulässig bei       A94)
                               Fahrzeugen mit
                               Blattfederung)            235/65R18
                                                         A94)

                                                        235/65R18 M+S
                                                        A94)

                                                        245/60R18
                                                        A94)
§22 55244*00




                                                        245/60R18 M+S
                                                        A94)

                                                        255/60R18

                                                        255/60R18 M+S

                                                        265/55R18

                                                        265/55R18 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJ                              e11*2007/46*3098*..
               RJ                              e4*2001/116*0060*..
               RJA                             e13*2007/46*1661*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 131     Ssangyong Rexton         235/60R18                          A02) bis A10)
                               (Modell 2013 mit                                            BF2) E45)
                               Mehrlenkerachse)         235/60R18 M+S

                                                        235/65R18

                                                        235/65R18 M+S
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001364-A0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW8-8018


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJ                             e11*2007/46*3098*..
               RJ                             e4*2001/116*0060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 131     Ssangyong Rexton        235/60R18                          A02) bis A10)
                               (Modell 2013, mit                                          BF2) E45)
                               Starrachse)             235/65R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AJ                              e4*2001/116*0088*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 131     Ssangyong Rodius 4WD 255/45R18                             A01) bis A10)
                               (Modell 2013 ab                                            BF3) K01)
                               Nachtragsstand 15)
§22 55244*00




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001364-A0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW8-8018


               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 55244*00




                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E45)   Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2013:
                      • EG-Genehmigung e4*2001/116*0060* ab Nachtrag 20
                      • EG-Genehmigung e11*2007/46*3098* ab Nachtrag 00
                      • EG-Genehmigung e13*2007/46*1661* ab Nachtrag 00

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001364-A0-021
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CW8-8018


               Die Anlage 4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CW8-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024
§22 55244*00