Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW8-8018
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 120
Radausführungskennz.: Lk 120, ET52
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 52 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
§22 55244*00
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1200 kg
Reifenabrollumfang: 2520 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 225/60R18 A01) bis A10)
(ohne Serien- K04) T104) BF1)
Radhausverbreiterungen)
225/65R18
K04)
235/55R18
K01) K04) T104)
235/60R18
K01) K04)
245/55R18
K01) K02) T103)
§22 55244*00
245/60R18
K01) K02)
255/50R18
K01) K02)
255/55R18
K01) K02)
255/55R18C
K01) K02)
255/55R18CP
K01) K02)
265/55R18
K01) K02)
275/50R18
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 190 VW Amarok 245/55R18 A02) bis A10)
(mit Serien- T103) BF1)
Radhausverbreiterungen)
245/60R18
255/55R18
255/55R18C
255/55R18CP
255/60R18
265/55R18
§22 55244*00
265/60R18
GEZ)
275/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128 VW Touareg 235/60R18 A02) bis A10)
(Radanschluss 5/120) A98) BF1)
245/55R18
A01) A98) K03) K04)
255/55R18
A01) A98) K03) K04)
275/50R18
A01) K03) K04)
285/50R18
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HK L148
7HM e1*2001/116*0218*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 VW T5, Multivan, 215/55R18 A02) bis A10)
Multivan Beach, M00) N225) T99) BF1) E75) E89) E97) EB1)
Multivan Starline,
Caravelle, California, 225/50R18
California Beach, N235) T99)
Transporter,
Transporter Flex, 225/55R18
Business A01) G01) N235) T102)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 235/45R18
§22 55244*00
16Zoll) T98)
235/50R18
T101)
245/45R18
T100)
245/50R18
A01) G01)
255/45R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HK L148
7HM e1*2001/116*0218*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 VW T5, Multivan, 215/55R18 A02) bis A10)
Multivan Beach, M00) N225) T99) BF1) E75) E89) E97) EB1)
Multivan Starline,
Caravelle, California, 225/50R18
California Beach, N235) T99)
Transporter,
Transporter Flex, 225/55R18
Business A01) G01) N235)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/45R18
§22 55244*00
in17Zoll) T98)
235/50R18
T101)
245/45R18
T100)
245/50R18
A01) G01)
255/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0 e1*2007/46*0130*..
7J0 L225
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 VW T5 Transporter 215/55R18 A02) bis A10)
(offener Kasten, Plane M00) N225) T99) BF1) E88) E89) E97) EB1)
+Spriegel,
Pritschenaufbau, 225/50R18
Tiefladepritsche) N235) T99)
235/45R18
T98)
235/50R18
T101)
245/45R18
T100)
255/45R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/55R18 A02) bis A10)
geschlossener Kasten M00) T99) BF1) E75) E97a) EB1)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 225/50R18
16Zoll) T99)
235/45R18
T98)
235/50R18
T101)
§22 55244*00
245/45R18
T100)
255/45R18
HL 245/40R18
T99)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/55R18 A02) bis A10)
geschlossener Kasten M00) N225) T99) BF1) E75) E97a) EB1)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 225/50R18
17Zoll) N235) T99)
235/45R18
T98)
235/50R18
T101)
245/45R18
T100)
255/45R18
HL 245/40R18
T99)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1 215/55R18 A02) bis A10)
Transporter M00) N225) T99) BF1) E88) E97a) EB1)
(offener Kasten, Plane
+Spriegel, 255/45R18
Pritschenaufbau,
Tiefladepritsche)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ST e1*2018/858*00018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 VW T7 Multivan 215/55R18 A02) bis A10)
§22 55244*00
M00) A11) BF1)
225/50R18
225/55R18
235/45R18
T98)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
§22 55244*00
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).
E88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel, Pritschenaufbau,
Tiefladepritsche.
E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
225/75R16C ausgerüstet sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 9 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
- ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
- ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Ate CN1 933 VW mit belüfteter Scheibe Ø340x32,5 mm
§22 55244*00
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GEZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/70R17, 265/60R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55244*00
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55244 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001364-A0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW8-8018
Die Anlage 10 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW8-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024
§22 55244*00