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							Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.   : RA-000331-A0-021
Anlage-Nr.      :5
Antragsteller            : CW Fahrzeugtechnik
Typ(en)                  : CWB 81835
Ausführung(en)           : Lk 127 CV                                                               Seite 1 von 3


Technische Daten, Kurzfassung


Raddaten
Radtyp                                        : CWB 81835
Radausführung                                 : Lk 127 CV
Radgröße nach Norm                            : 8 J x 18 H2
Einpreßtiefe in mm                            : 35
zulässige Radlast in kg                       : 950
zul. Abrollumfang in mm                       : 2365
Lochkreisdurchmesser in mm                    : 127
Lochzahl                                      : 5
Mittenlochdurchmesser in mm                   : 71,5 mm
Zentrierart                                   : Mittenzentrierung


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                        :      DaimlerChrysler
Radbefestigungsteile                      :      Mit den mitzuliefernden Kegelbundradmuttern Ke-
                                                 gelwinkel 60°
Anzugsmoment in Nm                        :      130
Spurverbreiterung                         :      bis zu 31,6 mm

Typ:                           WJ bzw. WG
ABE / EG-Genehmigung:          e4*98/14*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
103; 120; 140; Grand Cherokee      235/60R18-103                                   A01) bis A10)
162; 164; 167                                                                      K03)S06)
190                                255/55R18-105
                                   K04)
e1*98/14*0039*09   1247/1338                                                       5/127/71,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständi-
     gen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder ei-
     nen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entspre-
     chend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.   : RA-000331-A0-021
Anlage-Nr.      :5
Antragsteller    : CW Fahrzeugtechnik
Typ(en)          : CWB 81835
Ausführung(en)   : Lk 127 CV                                                      Seite 2 von 3

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahr-
     zeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch
     die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
     der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
     Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weite-
     ren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
     Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den An-
     bau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
     die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet wer-
     den.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
     bene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
     des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
     Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei
     denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten ausdrück-
     lich erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu
     sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können
     eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu
     sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B.
     Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch meh-
     rere Maßnahmen erforderlich sein.

S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen.
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Gutachten Nr.   : RA-000331-A0-021
Anlage-Nr.      :5
Antragsteller     : CW Fahrzeugtechnik
Typ(en)           : CWB 81835
Ausführung(en)    : Lk 127 CV                                                      Seite 3 von 3

Die Anlage 5 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonder-
räder Typ CWB 81835 des Antragstellers CW Fahrzeugtechnik.

Essen, 02. September 2003
RA-000331-A0-021