Gutachten zur Erteilung einer ABE Gutachten Nr. : RA-000331-A0-021 Anlage-Nr. :5 Antragsteller : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB 81835 Ausführung(en) : Lk 127 CV Seite 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp : CWB 81835 Radausführung : Lk 127 CV Radgröße nach Norm : 8 J x 18 H2 Einpreßtiefe in mm : 35 zulässige Radlast in kg : 950 zul. Abrollumfang in mm : 2365 Lochkreisdurchmesser in mm : 127 Lochzahl : 5 Mittenlochdurchmesser in mm : 71,5 mm Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : DaimlerChrysler Radbefestigungsteile : Mit den mitzuliefernden Kegelbundradmuttern Ke- gelwinkel 60° Anzugsmoment in Nm : 130 Spurverbreiterung : bis zu 31,6 mm Typ: WJ bzw. WG ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103; 120; 140; Grand Cherokee 235/60R18-103 A01) bis A10) 162; 164; 167 K03)S06) 190 255/55R18-105 K04) e1*98/14*0039*09 1247/1338 5/127/71,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständi- gen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder ei- nen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entspre- chend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95). Gutachten zur Erteilung einer ABE Gutachten Nr. : RA-000331-A0-021 Anlage-Nr. :5 Antragsteller : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB 81835 Ausführung(en) : Lk 127 CV Seite 2 von 3 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahr- zeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weite- ren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den An- bau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet wer- den. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschrie- bene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten ausdrück- lich erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch meh- rere Maßnahmen erforderlich sein. S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen. Gutachten zur Erteilung einer ABE Gutachten Nr. : RA-000331-A0-021 Anlage-Nr. :5 Antragsteller : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB 81835 Ausführung(en) : Lk 127 CV Seite 3 von 3 Die Anlage 5 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonder- räder Typ CWB 81835 des Antragstellers CW Fahrzeugtechnik. Essen, 02. September 2003 RA-000331-A0-021