TÜV Automotive GmbH TÜV SÜD Gruppe Otto Lilienthalstraße 16 D – 71034 Böblingen Teilegutachten Nr.: 18 10 08 1477/1 Hersteller: CW – Fahrzeugtechnik Seite 1 von 4 Typ: CWB 81835 1. Neufassung zum TEILEGUTACHTEN Nr.: 18 10 08 1477 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen vom Typ : CWB 81835 des Herstellers : CW Fahrzeugtechnik Tratmoos 5 D – 85467 Niederneuching für das Fahrzeug : Land Rover Discovery LA 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV Automotive GmbH TÜV SÜD Gruppe Otto Lilienthalstraße 16 D – 71034 Böblingen Teilegutachten Nr.: 18 10 08 1477/1 Hersteller: CW – Fahrzeugtechnik Seite 2 von 4 Typ: CWB 81835 I. Verwendungsbereich Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.: Land Rover (GB) LA Discovery 140 - 220 e11*2001/116*0233*-- II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Fertigung Borbet (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ u. Ausf.; CWB 81835 Ausf. LK 120 Radgröße: 8 J x 18 H2 Einpreßtiefe: + 45 mm Lochkreis Ø: 120 mm 5 Befestigungsbohrungen Mittenloch Ø: 72,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Befestigung: 5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°) Ventile: Gummiventile nach DIN 7780 Anzugsmoment: 150 Nm Zulässige Radlast: 950 kg bei r dyn 0,376 m Abrollumfang: U = 2365 mm Radprüfung RWTÜV Fahrzeug GmbH Reifen Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt IV ) 235/65 R 18 – 106 *) 1) 255/60 R 18 – 112 *) 1), 2) 265/60 R 18 – 110 *) 1), 2) Austauschblatt vom 26.09.2005 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV Automotive GmbH TÜV SÜD Gruppe Otto Lilienthalstraße 16 D – 71034 Böblingen Teilegutachten Nr.: 18 10 08 1477/1 Hersteller: CW – Fahrzeugtechnik Seite 3 von 4 Typ: CWB 81835 III. Hinweise zur Kombinierbarkeit keine IV. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand Mai 2000) werden erfüllt. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV Automotive GmbH TÜV SÜD Gruppe Otto Lilienthalstraße 16 D – 71034 Böblingen Teilegutachten Nr.: 18 10 08 1477/1 Hersteller: CW – Fahrzeugtechnik Seite 4 von 4 Typ: CWB 81835 VI. Anlagen keine VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller CW Fahrzeugtechnik hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. QA 0510003107 / TÜV Pfalz) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. Böblingen, den 12. 07. 2005 TA-CP/BBL-Sz/-- CW Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 GUTACHTENKOPIEN SIND NUR GÜLTIG MIT ORIGINALSTEMPEL UND UNTERSCHRIFT DES HERSTELLERS. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland