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							TÜV Automotive GmbH
TÜV SÜD Gruppe
Otto Lilienthalstraße 16
D – 71034 Böblingen


Teilegutachten Nr.:               18 10 08 1477/1
Hersteller:                       CW – Fahrzeugtechnik                                Seite 1 von 4
Typ:                              CWB 81835

                                     1. Neufassung zum
                                TEILEGUTACHTEN
                                         Nr.: 18 10 08 1477

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                 : CWB 81835

des Herstellers                         : CW Fahrzeugtechnik
                                          Tratmoos 5
                                          D – 85467 Niederneuching

für das Fahrzeug                        : Land Rover Discovery LA

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis
nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis ) durch die zuständige Zulassungsbehörde
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV Automotive GmbH
TÜV SÜD Gruppe
Otto Lilienthalstraße 16
D – 71034 Böblingen


Teilegutachten Nr.:                    18 10 08 1477/1
Hersteller:                            CW – Fahrzeugtechnik                                 Seite 2 von 4
Typ:                                   CWB 81835

I.       Verwendungsbereich

Hersteller:                     Typ:      Bezeichnung:      kW-Bereich         ETG - Nr.:

Land Rover (GB)                 LA        Discovery         140 - 220          e11*2001/116*0233*--


II.      Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung                                                     Borbet (D)
Art:                                    Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                         und beidseitigem Hump.
Typ u. Ausf.;                                          CWB 81835 Ausf. LK 120
Radgröße:                                                     8 J x 18 H2
Einpreßtiefe:                                                  + 45 mm
Lochkreis Ø:                                      120 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                                  72,5 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Befestigung:                                       5 Kegelbundmuttern (Kegel 60°)
Ventile:                                              Gummiventile nach DIN 7780
Anzugsmoment:                                                   150 Nm
Zulässige Radlast:                                      950 kg bei r dyn 0,376 m

Abrollumfang:                                                U = 2365 mm
Radprüfung                                             RWTÜV Fahrzeug GmbH


Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

                                                                Auflagen und Hinweise
                                                                   ( siehe Punkt IV )
              235/65 R 18 – 106 *)                                           1)

              255/60 R 18 – 112 *)                                          1), 2)

              265/60 R 18 – 110 *)                                          1), 2)

Austauschblatt vom 26.09.2005
                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
         von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller:                       CW – Fahrzeugtechnik                                Seite 3 von 4
Typ:                              CWB 81835

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit

keine

IV.     Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)      Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
        *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
        entnehmen.
        Die    Eignung    der   verwendeten   Reifen,   insbesondere   der   erforderliche
        Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
        Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
        Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
        Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
        ist           durch          den          Reifenhersteller         nachzuweisen.

        Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer
        auf     geeignete        Art     darauf    hinzuweisen     (Luftdruckaufkleber,
        Ergänzen der Bedienungsanleitung).
2)      An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
        geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
        Rüstzustand     des       Fahrzeuges      (z.    B.      Fahrzeugtieferlegung,
        Radabdeckungsverbreiterung,   usw.)  kann     es möglich   sein,   dass    die
        Radabdeckung ausreichend ist.


Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.


V.       Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand Mai 2000) werden erfüllt.



                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Hersteller:                       CW – Fahrzeugtechnik                                Seite 4 von 4
Typ:                              CWB 81835

VI.     Anlagen
keine


VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der      Hersteller   CW      Fahrzeugtechnik  hat     den     Nachweis    erbracht
(Registrier - Nr. QA 0510003107 / TÜV Pfalz) daß er ein Qualitätsmanagement-System
gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

Böblingen, den 12. 07. 2005
TA-CP/BBL-Sz/--
CW


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025


GUTACHTENKOPIEN SIND NUR GÜLTIG                             MIT    ORIGINALSTEMPEL              UND
UNTERSCHRIFT DES HERSTELLERS.




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