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                              Teilegutachten
                                   nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                       Nr. RZ-064809-A0-015
                                                   TGA-Art 13.1

                              über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                                       an Fahrzeugen des Herstellers
                                                MERCEDES

Hersteller:                      Borbet GmbH
                                 Hauptstraße 5
                                 59969 Hallenberg Hesborn


Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung
vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller:                           BORBET
Art des Sonderrades:                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                         CW
Lochkreisdurchmesser [mm]:            130
Lochzahl:                             5
Mittenlochdurchmesser [mm]:           84,10
Zentrierart:                          Mittenzentrierung
Radfestigkeit
Radlastprüfung:                       TÜV Nord, RP-003051-O0-015
geprüfte Radlast [kg]:                1150
bei Reifenabrollumfang [mm]:          2520
Kennzeichnungen           Rad/        Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:         Borbet
Radtyp:                               CWB81835
Ausführung:                           Lk 130 C6
Radgröße:                             8Jx18H2
Einpreßtiefe [mm]: ET                 53
Zentrierring Kennzeichnung            ohne Ring
ab Herstelldatum (Monat/Jahr):        10/06




IFM - Geschäftsstelle Essen                           PRÜFLABORATORIUM
Adlerstraße 7                            IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                        Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
                                              Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
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Nr. :                     RZ-064809-A0-015

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Hersteller :               Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWB81835


Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .

Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in
Service“.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller             : Mercedes

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
906 AC 30, 906 AC 35, 906 KA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               -      180 Nm
30, 906 KA 35, 906BB30,      M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
906BB35




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Nr. :                     RZ-064809-A0-015

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Hersteller :                   Borbet GmbH
Teiletyp :                     CWB81835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
906 AC 30                       e1*2001/116*0353*..
906 AC 35                       e1*2001/116*0354*..
906 KA 30                       L765
906 KA 35                       L766
906BB30                         e1*2007/46*0279*..
906BB35                         e1*2007/46*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140      Mercedes Sprinter        225/60R18                         A02) bis A10)
                                         A01)K03)T104)                     E89)ER1)

                                          235/55R18
                                          A01)K01)T104)

                                          245/55R18
                                          A01)A94)K01)K04)T103)

                                          255/55R18C
                                          A01)A94)K01)K02)

                                          255/55R18
                                          A01)A94)K01)K02)T109)




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Hersteller :                Borbet GmbH
Teiletyp :                  CWB81835


Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
     einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
     Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der
     ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im
     Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
     Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige
     Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig:
     Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
     kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
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Hersteller :               Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWB81835


E89) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 2300 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T109) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2060 kg bei LI 109 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1030 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-064809-A0-015

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Hersteller :                 Borbet GmbH
Teiletyp :                   CWB81835




Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. QA 05 100 03126) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.


                              TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                        IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                     Adlerstr. 7, 45307 Essen
                          Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00

                                      Benannt als Technischer Dienst
                                vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96


Geschäftsstelle Essen, 15.04.2013




                                                                        Dipl.-Ing. Leibold




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