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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-066018-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CWD 60568


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CWD 60568
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 118
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        68 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    118 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  71,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        1200 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2120 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 :   Fiat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
230, 230L, 230P                   Radschraube, 60-Grad Kegelbund,             -      140 Nm
                                  Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
244, 244L                         Serien-Radschraube, 60-Grad                  -    140 Nm
                                  Kegelbund, Gewinde M14x1,5,
                                  Schaftlänge 30 mm
250, 250L                         Serien-Radschraube, 60-Grad                  -    140 Nm
                                  Kegelbund, Gewinde M14x1,5,
                                  Schaftlänge 27,5 mm




RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-066018-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CWD 60568


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
230L                           G 688
230P                           G 715
230                            e3*96/27*0025*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 94      Fiat Ducato              195/70R15                           A02) bis A10)
                (Kastenwagen,            E05)                                E10)S03)
                15-Zoll Serie)
                                         195/70R15C

                                                     205/70R15C

                                                     215/65R15C
                                                     E05)

                                                     215/70R15C
                                                     E05)
                min.1460/1460 max. 1690/1750(1900)                           5/118/71



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
244L                           K 917
244                            e3*98/14*0102*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 107     Fiat Ducato              195/70R15C                          A02) bis A10)
                (Kastenwagen,            E05)                                E10)S03)
                15-Zoll Serie)
                                         205/70R15C
                                         E05)
                min 1600/1600 max 1750/1850(2000)                            5/118/71



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
250                               e3*2001/116*0232*..
250                               e3*2007/46*0044*..
250L                              L779
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 130      Fiat Ducato                205/70R15C                        A02) bis A10)
                (Serie 15-Zoll, und nur    A93)N215)T106)                    E10)E79)E80)S03)
                geschlossener Kasten mit
                oder ohne Scheiben,        215/70R15C
                e3*2001/116*0232* bis NT A93)
                15; e3*2007/46*0044* bis
                NT 10)                     225/65R15
                                                     A93)T103)

                                                     225/70R15C
                                                     A93)




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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CWD 60568


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
250                               e3*2001/116*0232*..
250                               e3*2007/46*0044*..
250                               e3*2007/46*0049*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 130      Fiat Ducato                215/70R15C                        A02) bis A10)
                (Serie 15-Zoll, und nur    A93)                              E79a)E80)S03)
                geschlossener Kasten mit
                oder ohne Scheiben, ab     225/70R15C
                Modelljahr 2014)           A01)A93)K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68
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Teiletyp :                CWD 60568


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
     - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* ab NT 16
     - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* ab NT 11
     - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0049* ab NT 08

E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* bis NT 15
     - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* bis NT 10

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



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T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CWD 60568 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.04.2020




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