Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066018-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/5 Mobilität
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWD 60568
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CWD 60568
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 118
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 68 mm
Lochkreisdurchmesser: 118 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1200 kg
bei Reifenabrollumfang: 2120 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Fiat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
230, 230L, 230P Radschraube, 60-Grad Kegelbund, - 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
244, 244L Serien-Radschraube, 60-Grad - 140 Nm
Kegelbund, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 30 mm
250, 250L Serien-Radschraube, 60-Grad - 140 Nm
Kegelbund, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27,5 mm
RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066018-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/5 Mobilität
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWD 60568
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
230L G 688
230P G 715
230 e3*96/27*0025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 94 Fiat Ducato 195/70R15 A02) bis A10)
(Kastenwagen, E05) E10)S03)
15-Zoll Serie)
195/70R15C
205/70R15C
215/65R15C
E05)
215/70R15C
E05)
min.1460/1460 max. 1690/1750(1900) 5/118/71
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
244L K 917
244 e3*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 107 Fiat Ducato 195/70R15C A02) bis A10)
(Kastenwagen, E05) E10)S03)
15-Zoll Serie)
205/70R15C
E05)
min 1600/1600 max 1750/1850(2000) 5/118/71
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250 e3*2001/116*0232*..
250 e3*2007/46*0044*..
250L L779
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 130 Fiat Ducato 205/70R15C A02) bis A10)
(Serie 15-Zoll, und nur A93)N215)T106) E10)E79)E80)S03)
geschlossener Kasten mit
oder ohne Scheiben, 215/70R15C
e3*2001/116*0232* bis NT A93)
15; e3*2007/46*0044* bis
NT 10) 225/65R15
A93)T103)
225/70R15C
A93)
RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066018-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/5 Mobilität
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWD 60568
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250 e3*2001/116*0232*..
250 e3*2007/46*0044*..
250 e3*2007/46*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 130 Fiat Ducato 215/70R15C A02) bis A10)
(Serie 15-Zoll, und nur A93) E79a)E80)S03)
geschlossener Kasten mit
oder ohne Scheiben, ab 225/70R15C
Modelljahr 2014) A01)A93)K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWD 60568
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
- Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* ab NT 16
- Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* ab NT 11
- Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0049* ab NT 08
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
- Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* bis NT 15
- Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* bis NT 10
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-066018-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/5 Mobilität
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CWD 60568
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CWD 60568 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 22.04.2020
RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68