Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066018-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/5 Mobilität Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 60568 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CWD 60568 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 118 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 68 mm Lochkreisdurchmesser: 118 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1200 kg bei Reifenabrollumfang: 2120 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Fiat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 230, 230L, 230P Radschraube, 60-Grad Kegelbund, - 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 244, 244L Serien-Radschraube, 60-Grad - 140 Nm Kegelbund, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 250, 250L Serien-Radschraube, 60-Grad - 140 Nm Kegelbund, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066018-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/5 Mobilität Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 60568 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 230L G 688 230P G 715 230 e3*96/27*0025*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 94 Fiat Ducato 195/70R15 A02) bis A10) (Kastenwagen, E05) E10)S03) 15-Zoll Serie) 195/70R15C 205/70R15C 215/65R15C E05) 215/70R15C E05) min.1460/1460 max. 1690/1750(1900) 5/118/71 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 244L K 917 244 e3*98/14*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 107 Fiat Ducato 195/70R15C A02) bis A10) (Kastenwagen, E05) E10)S03) 15-Zoll Serie) 205/70R15C E05) min 1600/1600 max 1750/1850(2000) 5/118/71 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2001/116*0232*.. 250 e3*2007/46*0044*.. 250L L779 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 130 Fiat Ducato 205/70R15C A02) bis A10) (Serie 15-Zoll, und nur A93)N215)T106) E10)E79)E80)S03) geschlossener Kasten mit oder ohne Scheiben, 215/70R15C e3*2001/116*0232* bis NT A93) 15; e3*2007/46*0044* bis NT 10) 225/65R15 A93)T103) 225/70R15C A93) RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066018-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/5 Mobilität Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 60568 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2001/116*0232*.. 250 e3*2007/46*0044*.. 250 e3*2007/46*0049*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 130 Fiat Ducato 215/70R15C A02) bis A10) (Serie 15-Zoll, und nur A93) E79a)E80)S03) geschlossener Kasten mit oder ohne Scheiben, ab 225/70R15C Modelljahr 2014) A01)A93)K01) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066018-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/5 Mobilität Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 60568 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* ab NT 16 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* ab NT 11 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0049* ab NT 08 E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* bis NT 15 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* bis NT 10 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68 Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-066018-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/5 Mobilität Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 60568 T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CWD 60568 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.04.2020 RZ-066018-A0-021-01~FI-5-118-71-ET68