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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50166 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000809-D0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 60668


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    CWD 60668
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                LK 130
                Radausführungskennz.:                                         LK 130
                Radgröße:                                                    6Jx16H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            68 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        130 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      78,10 mm
§22 50166*03




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         1350 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2270 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5,                     5294        180 Nm
                               Schaftlänge 29 mm; ww. Serienradschraube
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50166 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000809-D0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 60668


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               250                              e3*2001/116*0232*..
               250                              e3*2007/46*0044*..
               250L                             L779
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 130      Fiat Ducato Maxi          215/75R16C                         A02) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2013;     A93)                               BF1) E79) E80) ECE) S03)
                               Serie 16-Zoll, heavy
                               Chassie,
                                                         225/75R16C
                               geschlossener Kasten mit
                               oder ohne
                               Seitenscheiben)




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               250                              e3*2001/116*0232*..
               250                              e3*2007/46*0044*..
§22 50166*03




               250                              e3*2007/46*0049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Fiat Ducato Maxi          215/75R16C                         A02) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2014;      A93) N225)                         BF1) E26) E26a) E79a) E80)
                               Serie 16-Zoll, heavy                                         ECE) S03)
                               Chassie,
                                                         225/75R16C
                               geschlossener Kasten mit
                               oder ohne                 A93a)
                               Seitenscheiben)
                                                         225/75R16CP
                                                         A93a)


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               250                               e3*2007/46*0044*..
               250                               e3*2007/46*0049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 132      Fiat Ducato                215/75R16C                        A02) bis A10)
                               (Serie 16-Zoll, light      ECE) N225)                        A93) BF1) E26) E48) E80)
                               Chassie mit                                                  S03)
                               Automatikgetriebe,
                                                          215/75R16CP
                               geschlossener Kasten mit
                               oder ohne                  N225)
                               Seitenscheiben)
                                                          225/75R16C
                                                          ECE)

                                                        225/75R16CP
                                                        ECE)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50166 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000809-D0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 60668


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 50166*03




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50166 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000809-D0-021
               Anlage-Nr. :                2b
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 60668


               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 29 mm
                      Zubehörkit: 5294; ww. Serienradschraube
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E26)   Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E26a) Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Gasantrieb
§22 50166*03




               E48)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit light Fahrgestell und Automatikgetriebe, 16-Zoll
                      Serienbereifung.

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* bis NT 15
                      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* bis NT 10

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
                     • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* ab NT 16
                     • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* ab NT 11
                     • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0049* ab NT 08

               E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S03)   Vor der Montage der Räder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen.

               Die Anlage 2b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ CWD 60668 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.08.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 50166*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024