Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000885-A0-021 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 65645 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CWD 65645 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 52 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2120 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler, bzw. Mercedes Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 639, 639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): 140 Nm Serien-Radschraube, Kugelbund Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Vito, V-Klasse (W 447): 175 Nm Serien-Radschraube, Kugelbund Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000885-A0-021-02~DB-5-112-66_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000885-A0-021 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 65645 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639 e9*2001/116*0048*.. 639/4 L275 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 195/65R16C A02) bis A10) (2. Generation W/V 639, A94)M00)N205) E106)EF0) Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in 205/65R16C 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A94)N215) 205/65R16 A94)N215)T99) 215/60R16 A94)N225)T99) 215/60R16C A94)N225) 215/65R16 A94)N225) 215/65R16C A94)N225) 225/55R16 A94)T99) 225/60R16C A94) 225/60R16 A94) 235/55R16 T98) RA-000885-A0-021-02~DB-5-112-66_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000885-A0-021 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 65645 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 195/65R16C A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A94)M00)N205) B71a)E105)EF0) Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 195/75R16C A01)A94)G01)M00)N205) 205/65R16C A94)N215) 205/65R16 A94)N215)T99) 215/60R16 A94)N225)T99) 215/60R16C A94)N225) 215/65R16 A01)A94)G01)N225) 215/65R16C A94)N225) 225/60R16C A94a) 225/60R16 A94a) 225/65R16 A01)A94a)G01) 235/55R16 T98) 235/60R16 A01)G01) RA-000885-A0-021-02~DB-5-112-66_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000885-A0-021 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 65645 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/60R16 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)A94a)G01) B71a)E105) kleinster Serienbereifung in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/60R16C A01)A94a)G01) 235/55R16 A01)G01)T98) 235/60R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000885-A0-021-02~DB-5-112-66_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000885-A0-021 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 65645 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm. E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000885-A0-021-02~DB-5-112-66_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000885-A0-021 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 65645 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CWD 65645 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 06.02.2016 RA-000885-A0-021-02~DB-5-112-66_5-ET52.docx