Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000885-A0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 65645


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               CWD 65645
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 120
Radgröße:                                              6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 65,06 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2120 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, 7HMA, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                  -      180 Nm
7J0                        Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                           Schaftlänge 36 mm




RA-000885-A0-021-03~VW-5-120-65-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000885-A0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 65645




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HK                                L148
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW (T5) Multivan, Multivan 205/65R16                          A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, A93)N215)T99)                       E75)E89)E97)EF0)
                Caravelle, California,                                        ER1)
                California Beach,           205/65R16C
                Transporter, Transporter    A93)N215)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 205/70R16
                Serienreifen in 16Zoll)
                                            A93)N215)T97)

                                           215/65R16
                                           A93)T102)

                                           215/65R16C
                                           A93)

                                           225/60R16
                                           A93)T102)

                                           225/60R16C
                                           A93)

                                           225/65R16
                                           A01)A93)G01)

                                           225/65R16C
                                           A93)

                                           235/60R16
                                           A93)




RA-000885-A0-021-03~VW-5-120-65-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000885-A0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 65645


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW (T6) Transporter,        205/60R16C                        A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi A01)A93)G01)T100)                 E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)     205/65R16
                                            A93)T99)

                                           205/65R16C
                                           A93)

                                           215/60R16C
                                           A93)

                                           215/60R16
                                           A93)T99)

                                           215/65R16
                                           A93)T102)

                                           215/65R16C
                                           A93)

                                           225/55R16
                                           A93)T99)

                                           225/60R16
                                           A93)T102)

                                           225/60R16C
                                           A93)

                                           225/65R16C
                                           A93)

                                           235/55R16
                                           A93)T98)

                                           235/60R16
                                           A93)




RA-000885-A0-021-03~VW-5-120-65-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000885-A0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 65645


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0                               e1*2007/46*0130*..
7J0                               L225
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW (T5) Transporter        205/65R16                         A02) bis A10)
                (offener Kasten,           A93)N215)T99)                     E88)E89)E97)EF0)
                Plane+Spriegel,
                Pritschenaufbau,           205/65R16C
                Tiefladepritsche)          A93)N215)

                                           215/65R16C
                                           A93)

                                           235/60R16
                                           A93)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0                               e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW Transporter (T6)        205/65R16C                        A02) bis A10)
                (offener Kasten,           A93)                              E88)E97a)EF0)
                Plane+Spriegel,
                Pritschenaufbau,           215/65R16C
                Tiefladepritsche)          A93)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000885-A0-021-03~VW-5-120-65-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000885-A0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 65645


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

E88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel,
     Pritschenaufbau,Tiefladepritsche.

E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
     225/75R16C ausgerüstet sind.




RA-000885-A0-021-03~VW-5-120-65-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000885-A0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 65645


E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
     - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
     - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max.1743 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


RA-000885-A0-021-03~VW-5-120-65-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50928 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000885-A0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 65645


T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CWD 65645 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.02.2016




RA-000885-A0-021-03~VW-5-120-65-ET52.docx