Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO Nr. : RA-000886-F0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CWD 70745 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 114,3 Radausführungskennz.: Lk 114,3 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 875 kg Reifenabrollumfang: 2120 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 110 Nm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 140 Nm Schaftlänge 33 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5248 120 Nm Schaftlänge 30 mm BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO Nr. : RA-000886-F0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ME0M e11*2007/46*1340*.. ME0M e5*2007/46*1028*.. ME0N e11*2007/46*1339*.. ME0N e5*2007/46*1035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan e-NV200 215/45R17 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4 e2*2007/46*0037*.. J4 e2*98/14*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Nissan NV300 215/60R17 A02) bis A10) T100) BF2) E55) 215/60R17C 225/55R17 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 116 Nissan Qashqai 215/65R17 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen A93a) BF3) E60) mit Verbundlenker- Hinterachse; 2WD) 225/60R17 225/65R17 235/60R17 245/55R17 245/60R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO Nr. : RA-000886-F0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 116 Nissan Qashqai 215/65R17 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen A93a) A11) BF3) EF0) mit Mehrlenker- Hinterachse; 2WD & 225/60R17 4WD) 225/65R17 235/60R17 245/55R17 245/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NFK e2*2018/858*00024*.. NFK e2*2018/858*00025*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Nissan Townstar 205/50R17 A02) bis A10) (außer Elektro-Fz.) A93a) BF3) 205/55R17 A93a) 215/45R17 A93) T91) 215/50R17 225/45R17 A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 127 Nissan X-Trail 215/60R17 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- BF1) Nr.: 225/55R17 e1*2001/116*0432*05) 235/55R17 245/50R17 255/50R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO Nr. : RA-000886-F0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Nissan X-Trail 225/60R17 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs- BF1) Nr.: 235/55R17 e1*2001/116*0432*06) 255/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T32 e13*2007/46*1456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 130 Nissan X-Trail 225/65R17 A02) bis A10) (Serie 225/65R17 ww. BF4) EF0) 225/55R19) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO Nr. : RA-000886-F0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5253 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5248 Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 120 Nm E55) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E60) Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO Nr. : RA-000886-F0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ CWD 70745 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 02.08.2022