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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000886-H0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 70745


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    CWD 70745
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                               Lk 114,3
                Radausführungskennz.:                                        Lk 114,3
                Radgröße:                                                    7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,10 mm
§22 51004*07




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          875 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2120 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                       5337        120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                       5337        110 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5253        140 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     5248       120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000886-H0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 70745


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               V37                              e13*2007/46*1378*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125             Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/55R17                         A02) bis A10)
                               Q50 Hybrid                    ECE)                              A11) B28) BF1) EF0)
                               (2WD + 4WD)
                                                          235/50R17

                                                          245/50R17

                                                          255/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ME0M                          e11*2007/46*1340*..
               ME0M                          e5*2007/46*1028*..
               ME0N                          e11*2007/46*1339*..
§22 51004*07




               ME0N                          e5*2007/46*1035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Nissan e-NV200         215/45R17                                A02) bis A10)
                                                                                               BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                           e11*2007/46*0132*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 157     Nissan Juke            205/55R17                                A02) bis A10)
                               (Allrad)               A93) N215)                               BF2)

                                                          215/50R17
                                                          A93)

                                                          215/55R17
                                                          A93)

                                                          225/50R17
                                                          A93)

                                                          235/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000886-H0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 70745


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                             e11*2007/46*0132*..
               F15                             e3*2007/46*0162*..
               F15                             e5*2007/46*1031*..
               F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
               F15M                            e3*2007/46*0257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17                         A02) bis A10)
                               Bifuel                   A93) N215)                        BF2) E19)
                               (Frontantrieb)
                                                        205/55R17 M+S
                                                        A93)

                                                        215/50R17
                                                        A93)

                                                        215/55R17
§22 51004*07




                                                        A93)

                                                        225/50R17
                                                        A93)

                                                        235/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4                             e2*2007/46*0037*..
               J4                            e2*98/14*0271*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 125      Nissan NV300           215/60R17                           A02) bis A10)
                                                      T100)                               BF3) E55)

                                                        215/60R17C

                                                        225/55R17
                                                        A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000886-H0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 70745


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                            e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai          215/65R17                          A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen A93a)                                BF4) E60)
                               mit Verbundlenker-
                               Hinterachse; 2WD)
                                                       225/60R17

                                                        225/65R17

                                                        235/60R17

                                                        245/55R17

                                                        245/60R17
§22 51004*07




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                             e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai           215/65R17                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen A93a)                                A11) BF4) EF0)
                               mit Mehrlenker-
                               Hinterachse; 2WD &
                                                        225/60R17
                               4WD)

                                                        225/65R17

                                                        235/60R17

                                                        245/55R17

                                                        245/60R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000886-H0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 70745


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               NFK                               e2*2018/858*00024*..
               NFK                               e2*2018/858*00025*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 96       Nissan Townstar            205/50R17                         A02) bis A10)
                               (inkl. Elektro-Fz.)        A93a) T93)                        BF4)

                                                        205/55R17
                                                        A93a) T95)

                                                        215/45R17
                                                        A93) G05) T91)

                                                        215/50R17
                                                        T95)

                                                        225/45R17
§22 51004*07




                                                        A93a) T94)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               104 bis 127     Nissan X-Trail          215/60R17                            A02) bis A10)
                               (bis EG-Genehmigungs-                                        BF2) E61)
                               Nr.                     225/55R17
                               e1*2001/116*0432*05)
                                                        235/55R17

                                                        245/50R17

                                                        255/50R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Nissan X-Trail          225/60R17                            A02) bis A10)
                               (ab EG-Genehmigungs-                                         BF2) E61a)
                               Nr.                     235/55R17
                               e1*2001/116*0432*06)
                                                        255/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000886-H0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 70745


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T32                            e13*2007/46*1456*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 130      Nissan X-Trail          225/65R17                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1) ECE) EF0)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 51004*07




                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000886-H0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 70745


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 51004*07




                     Fahrzeugherstellers).

               B28)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                      • belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: 5337
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: 5337
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5248
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E55)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000886-H0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 70745


               E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0432*05.

               E61a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0432*06.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§22 51004*07




                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000886-H0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  CWD 70745


               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CWD 70745 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.08.2025
§22 51004*07
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51004*07




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024