Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001156
Gutachten Nr. : CE-000167-A0-021 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/2
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : CWD 70745
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CWD 70745
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 108
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 46 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 875 kg
bei Reifenabrollumfang: 2120 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : CITROEN
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
V Serien-Radschraube, laut Bedienungs-
Kegelbund 60°/Ø26 mm, anleitung
Gewinde M12x1,5
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001156
Gutachten Nr. : CE-000167-A0-021 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/2
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Typ : CWD 70745
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V e2*2007/46*0530*..
V e2*2007/46*0531*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130 Citroen Jumpy, 225/55R17 A03)A05)A06)A10)ER1)
SpaceTourer
(KLEINBUS, MULTI- 215/60R17
PURPOSE-VEHICLE)
215/60R17C
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1750 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder des Typs CWD 70745 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017