Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001156 Gutachten Nr. : CE-000167-A0-021 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/2 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CWD 70745 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CWD 70745 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 108 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 46 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2120 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : CITROEN Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment V Serien-Radschraube, laut Bedienungs- Kegelbund 60°/Ø26 mm, anleitung Gewinde M12x1,5 Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001156 Gutachten Nr. : CE-000167-A0-021 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/2 Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Typ : CWD 70745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V e2*2007/46*0530*.. V e2*2007/46*0531*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 130 Citroen Jumpy, 225/55R17 A03)A05)A06)A10)ER1) SpaceTourer (KLEINBUS, MULTI- 215/60R17 PURPOSE-VEHICLE) 215/60R17C Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1750 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder des Typs CWD 70745 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017