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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001156
Gutachten Nr. :         CE-000167-A0-021                                            Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2b
Seite :                 1/2
Hersteller :            Borbet Vertriebs GmbH
Typ :                   CWD 70745


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                            CWD 70745
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        BORBET
Montageposition:                             Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        Lk 108
Radgröße:                                            7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    46 mm
Lochkreisdurchmesser:                                108 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              65,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     875 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2120 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Anzugsmoment
V                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde         laut Bedienungs-
                              M12x1,25, Schaftlänge 30 mm             anleitung
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001156
Gutachten Nr. :         CE-000167-A0-021                                                   Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            2b
Seite :                 2/2
Hersteller :            Borbet Vertriebs GmbH
Typ :                   CWD 70745


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
V                               e2*2007/46*0537*..
V                               e2*2007/46*0538*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130      Toyota Proace, Proace    225/55R17                         A03)A05)A06)A10)ER1)
                Verso
                (KLEINBUS, MULTI-        215/60R17
                PURPOSE-VEHICLE)
                                         215/60R17C




Auflagen und Hinweise

A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1750 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.


Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder des Typs CWD 70745 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017