Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51004 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000886-A0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CWD 70745 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 51 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2120 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 639, 639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): 140 Nm Serien-Radschraube, Kugelbund Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Vito, V-Klasse (W 447): 175 Nm Serien-Radschraube, Kugelbund Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000886-A0-021-03~DB-5-112-66_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51004 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000886-A0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639 e9*2001/116*0048*.. 639/4 L275 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 215/55R17 A02) bis A10) (2. Generation W/V 639, A94)N225)T98) E106)EF0) Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in 215/60R17C 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A94)N225) 225/50R17 A94)T98) 225/55R17 A94) 225/55R17C A94) 235/50R17 A01)K04)T100) 245/50R17 A01)K01)K04)T99) RA-000886-A0-021-03~DB-5-112-66_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51004 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000886-A0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A94)N225)T98) E105)EF0)ER1) Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 215/60R17 A01)A94a)G01)N225)T100) 215/60R17C A01)A94a)G01)N225) 225/50R17 A94a)T98) 225/55R17 A94a)T101) 225/55R17C A94a) 225/60R17 A01)G01)K13) 235/50R17 T100) 235/55R17 A01)G01) 245/50R17 A01)K04)T99) 245/55R17 A01)G01)K04)K13)K25) RA-000886-A0-021-03~DB-5-112-66_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51004 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000886-A0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R17 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)A94a)G01)T98) E105) kleinster Serienbereifung in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/55R17 A94a) 225/55R17C A01)A94a)G01) 225/60R17 A01) ER1)K13) 235/50R17 A01)G01)T100) 235/55R17 245/50R17 A01)K04)T99) 245/55R17 A01) ER1)K04)K13)K25) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000886-A0-021-03~DB-5-112-66_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51004 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000886-A0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 RA-000886-A0-021-03~DB-5-112-66_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51004 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000886-A0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1735 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000886-A0-021-03~DB-5-112-66_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51004 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000886-A0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWD 70745 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CWD 70745 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 06.02.2017 RA-000886-A0-021-03~DB-5-112-66_5-ET51.docx