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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-F0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CWD 70745
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radausführungskennz.:                                     Lk 112
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        51 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      930 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           175 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-F0-021
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       215/55R17                         A02) bis A10)
                Vito, Marco Polo         A94) N225) T98)                   BF1) E105)
                (W 447, Ausführungen
                mit Serienbereifung bis 215/60R17
                18Zoll; 2WD und 4WD) A94a) G0H) N225) T100)

                                         215/60R17C
                                         A94a) GHC) N225)

                                         225/50R17
                                         A94a) T98)

                                         225/55R17
                                         A94a) GHN) T101)

                                         225/55R17C
                                         A94a)

                                         225/60R17
                                         A01) G01) K13)

                                         235/50R17
                                         T100)

                                         235/55R17
                                         G0H)

                                         245/50R17
                                         A01) K04)

                                         245/55R17
                                         A01) G01) K04) K13) K25)
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Nr. :                       RA-000886-F0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       225/50R17                         A02) bis A10)
                Vito, Marco Polo         A01) A94a) G01) T98)              BF1) E105)
                (W 447, Ausführungen
                mit kleinster            225/55R17
                Serienbereifung          A94a)
                in19Zoll; 2WD und 4WD)
                                         225/55R17C
                                         A01) A94a) G01)

                                         225/60R17
                                         A01) K13)

                                         235/50R17
                                         A01) G01) T100)

                                         235/55R17

                                         245/50R17
                                         A01) K04)

                                         245/55R17
                                         A01) K04) K13) K25)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                          e1*2007/46*0457*..
639/4                          e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70              Mercedes e-Vito, e-Vito 225/50R17                          A02) bis A10)
                Tourer                  A94a) T98)                         BF1)
                (Serie 225/55R17C)
                                        225/55R17
                                        A94a) T101)

                                         225/55R17C
                                         A94a)

                                         235/50R17
                                         T100)

                                         245/50R17
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-F0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                          e1*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70              Mercedes EQV, e-Vito,   245/55R17                         A02) bis A10)
                e-Vito Tourer                                             A93a) BF1)
                (Serie 245/55R17 oder
                245/50R18)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
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A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 175 Nm

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
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K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CWD 70745 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.08.2022