Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-B0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CWD 70745
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 120
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   65,1 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         875 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2120 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           180 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-B0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                             e1*2007/46*0356*..
2HS2                           e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok               215/70R17                           A02) bis A10)
                (ohne Serien-           ER3) T101)                          BF1)
                Radhausverbreiterungen)
                                        225/65R17
                                        ER4)

                                         225/70R17
                                         ER1)

                                         225/70R17C
                                         ER2)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW T5, Multivan,          215/55R17                         A02) bis A10)
                Multivan Beach,           A93) ER6) N225) T98)              BF1) E75) E89) E97)
                Multivan Starline,
                Caravelle, California,    215/60R17
                California Beach,         A93) ER6) N225) T100)
                Transporter,
                Transporter Flex,         215/60R17C
                Business                  A93) ER6) N225)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in 225/55R17
                16Zoll)                   ER6) N235) T101)

                                         225/55R17C
                                         ER6) N235)

                                         225/60R17
                                         A01) ER5) G01) N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-B0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW T5, Multivan,          215/60R17                         A02) bis A10)
                Multivan Beach,           A93) N225) T100)                  BF1) E75) E89) E97)
                Multivan Starline,
                Caravelle, California,    215/60R17C
                California Beach,         A93) N225)
                Transporter,
                Transporter Flex,         225/55R17
                Business                  N235) T101)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    225/55R17C
                in17Zoll)                 N235)

                                         225/60R17
                                         A01) G01) N235)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0                              e1*2007/46*0130*..
7J0                              L225
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW (T5) Transporter       215/60R17C                        A02) bis A10)
                (offener Kasten, Plane    A93) N225)                        BF1) E88) E89) E97)
                +Spriegel,
                Pritschenaufbau,          225/55R17
                Tiefladepritsche)         N235) T101)

                                         225/55R17C
                                         N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-B0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                               e1*2001/116*0220*..
7HMA                              e1*2001/116*0289*..
7J0                               e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW T6, Transporter,        215/55R17                         A02) bis A10)
                California, Multivan,      A93) T98)                         BF1) E75) E97a)
                Kombi
                (Ausführungen mit          215/60R17
                kleinsten Serienreifen in A93) T100)
                16Zoll)
                                           215/60R17C
                                           A93)

                                         225/50R17
                                         T98)

                                         225/55R17
                                         T101)

                                         225/55R17C


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                               e1*2001/116*0220*..
7HMA                              e1*2001/116*0289*..
7J0                               e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW T6, Transporter,        215/55R17                         A02) bis A10)
                California, Multivan,      A93) N225) T98)                   BF1) E75) E97a)
                Kombi
                (Ausführungen mit          215/60R17
                kleinsten Serienreifen in A93) N225) T100)
                17Zoll)
                                           215/60R17C
                                           A93) N225)

                                         225/50R17
                                         T98)

                                         225/55R17
                                         T101)

                                         225/55R17C


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW (T6) Transporter       215/60R17C                         A02) bis A10)
                (T6, offener Kasten,      A93) N225)                         BF1) E88) E97a)
                Plane+Spriegel,
                Pritschenaufbau,          225/55R17C
                Tiefladepritsche)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-B0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-B0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
       mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel,
       Pritschenaufbau,Tiefladepritsche.

E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
       225/75R16C ausgerüstet sind.

E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
       - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
       - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51004 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000886-B0-021
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CWD 70745


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CWD 70745 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.04.2018