Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 30 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: CW-Fahrzeugtechnik Vertriebs GmbH Stand: 09.12.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : FORD, NISSAN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 139.7V CWE 70615 Lk139.7 ohne 100,1 1050 2500 06/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FORD MAVERICK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UDS e9*93/81*0016*.. 85 - 92 215/70R16 100 XBS; 11A 10B; 10S; 11B; 11G; UNS e9*93/81*0017*.. 215/75R16 103 XBS; 11A 11H; 12A; 51A; 51J; 215/80R16 103 XBS; 11A; 54F 573; 581; 722; 73C; 225/70R16 102 XBS; 11A 74C; 744 225/75R16 104 XBS; 11A 235/70R16 105 XBS; 11A 245/70R16 107 XBS; 11A; 54F 255/65R16 109 XBS; 11A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: NISSAN PICKUP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D22 H960 76 - 98 205R16C 110 Nicht "Rally Raid 205/80R16 104 Ausstattung"; Lkw 215/75R16 107 offener Kasten 215/80R16 107 11A; 54A (Serie); 225/70R16 107 Allradantrieb; 225/75R16 104 10B; 10S; 11B; 11G; 235/70R16 105 11H; 12A; 51A; 54F; 245/70R16 107 11A; 54A 573; 581; 722; 73C; 245/75R16 111 11A; 54A 74C; 744 255/65R16 109 11A; 24C; 24D 255/70R16 11A; 24C; 24D; 51G 255/70R16 111 11A; 24C; 24D; 54A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 30 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: CW-Fahrzeugtechnik Vertriebs GmbH Stand: 09.12.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: NISSAN TERRANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WD21 E736 73 - 109 205R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 205/80R16 100 11H; 12A; 51A; 54F; 215/70R16 100 573; 581; 722; 73C; 215/75R16 103 74C; 744 215/80R16 103 225/70R16 102 225/75R16 104 235/70R16 105 11A; 24C; 24D 245/70R16 107 11A; 24C; 24D; 54A 255/65R16 109 11A; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: NISSAN TERRANO II Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R20 e9*93/81*0015*.. 85 - 113 215/70R16 100 XBS; 11A 10B; 10S; 11B; 11G; 215/75R16 103 XBS; 11A 11H; 12A; 51A; 51J; 215/80R16 103 XBS; 11A; 54F 573; 581; 722; 73C; 225/70R16 102 XBS; 11A 74C; 744 225/75R16 104 XBS; 11A 235/70R16 105 XBS; 11A 245/70R16 107 XBS; 11A; 54F 255/65R16 109 XBS; 11A Verkaufsbezeichnung: TERRANO II ww. MAVERICK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R20 G436 73 - 91 215/70R16 100 XBS; 11A 10B; 10S; 11B; 11G; 215/75R16 103 XBS; 11A 11H; 12A; 51A; 51J; 215/80R16 103 XBS; 11A; 54F 573; 581; 722; 73C; 225/70R16 102 XBS; 11A 74C; 744 225/75R16 104 XBS; 11A 235/70R16 105 XBS; 11A 245/70R16 107 XBS; 11A; 54F 255/65R16 109 XBS; 11A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 30 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: CW-Fahrzeugtechnik Vertriebs GmbH Stand: 09.12.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sind Reifenkombinationen nicht zulässig. 581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 30 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: CW-Fahrzeugtechnik Vertriebs GmbH Stand: 09.12.2008 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Sonderräder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im Gutachten aufgeführt ist. 74C) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile bzw. nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. XBS) Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung müssen an Vorder- und Hinterachse mindestens Kotflügelspritzecken angebracht werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.