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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               CWE 70615
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              CW
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         Lk 139,7 T
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       15 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  139,7 mm
Lochzahl:                                                   6
Mittenlochdurchmesser:                                 106,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2500 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
N25S, N25T, N2 (EU, TMT), N2 Radmutter mit Schaft, Kegel 60°,                        140 Nm
(EU, TSAM)                   Gewinde M12x1,5




RA-000871-A0-015-01~TO-6-139_7-106-ET15.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    2/4                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
N25S                               L642
N25T                               L643
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 106     Toyota HILUX 4WD            225/75R16                         A01) bis A10)B43)
                ( Fahrzeug ohne             A97)                              K05)
                Kotflügelverbreiterung
                Breite: 1760 mm und         235/70R16
                Serienbereifung 205R16C) A97)

                                           255/65R16
                                           A97)

                                           255/70R16
                                           A97)G01)

88 bis 126      Toyota HILUX 4WD           255/70R16                          A02) bis A10) B43)
                ( Fahrzeug mit             A97)
                Kotflügelverbreiterung
                Breite: 1835 mm und        265/70R16
                Serienbereifung:           A97)
                255/70R15 oder
                255/65R16 )
                1300/1600                                                     6/139,7/106



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
N2 (EU, TMT)                     e11*2007/46*0149*..
N2 (EU, TSAM)                    e11*2007/46*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 106          Toyota HILUX 4WD            225/75R16                           A01) bis A10) B43)
              ( Fahrzeug ohne             A97)                                K05)
              Kotflügelverbreiterung
              Breite: 1760 mm und         235/70R16
              Serienbereifung 205R16C) A97)

                                           255/65R16
                                           A97)

                                           255/70R16
                                           A97)G01)

106 bis 126     Toyota HILUX 4WD           255/70R16                          A02) bis A10) B43)
                ( Fahrzeug mit             A97)
                Kotflügelverbreiterung
                Breite: 1835 mm und        265/70R16
                Serienbereifung:           A97)
                255/70R15 )

                1300/1600                                                     6/139,7/106




RA-000871-A0-015-01~TO-6-139_7-106-ET15.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000871-A0-015-01~TO-6-139_7-106-ET15.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


A97) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 16 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     -4-Kolben Festsattel 13WG, belüftete Bremsscheibe Ø318.5x28 mm.

K05) Durch die Montage einer Kotflügelverbreiterung ist die Radabdeckung an Achse 1 und 2
     im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CWE 70615 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.11.2016




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