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							Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 33                                                          Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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Fahrzeughersteller                       : MITSUBISHI, MMC
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 139,7/6                      Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                  Rad                        Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
139.7MN           CWE 70615 Lk139.7          ohne                     108,1                      1050    2500     06/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MITSUBISHI; MMC
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 118 Nm für Typ : K90
                                           120 Nm für Typ : K60T; L040; V20; L200

Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI L200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
L200         G 430            64       205R16 104                                             Lkw offener Kasten
                                       205/80R16 104                                          (Serie);
                                       215/75R16 107                                          Allradantrieb;
                                       215/80R16 107                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                       225/70R16 107                                          11H; 12A; 51A; 365;
                                       225/75R16 104                                          573; 581; 722; 73C;
                                       235/70R16 105                                          74C; 744
                                       245/70R16 107              11A; 54A
                                       245/75R16 111              11A; 54A
                                       255/65R16 109
                                       255/70R16 111              11A; 54A
                                       265/70R16 112              11A; 54A

Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI L200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
K60T         H438             73 - 97 205R16 104                  24K                         Lkw offener Kasten
             L 005                     205/80R16 104              24K                         (Serie);
                                       215/75R16 107              24K                         Allradantrieb;
                                       215/80R16 107              24K                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                       225/70R16 107              24K                         11H; 12A; 51A; 54F;
                                       225/75R16 104              24K                         573; 581; 722; 73C;
                                       235/70R16 105              24K                         74C; 744
                                       245/70R16 107              24K
                                       245/75R16 111              11A; 24K; 54A
                                       255/65R16 109              24K
                                       255/70R16 111              24K;
                                       265/70R16 112              11A; 24K; 54A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 33                                                          Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
V20          e1*95/54*0048*.., 73 - 153 225/70R16 107                                         10B; 10S; 11B; 11G;
             F724                       225/75R16 104                                         11H; 12A; 51A; 54F;
                                        235/70R16 105             24K                         573; 581; 722; 73C;
                                        245/70R16 107             24K                         74C; 744
                                        255/65R16 109             24K
                                        255/70R16 111             11A; 24K; 54A
L040         C890, C890/1      62 - 104 205R16 104                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                        205/80R16 100                                         11H; 12A; 51A; 573;
                                        215/70R16 100                                         581; 722; 73C; 74C;
                                        215/75R16 103                                         744
                                        215/80R16 103             11A; 54A
                                        225/70R16 102
                                        225/75R16 104             54F
                                        235/70R16 105
                                        245/70R16 107             11A; 365; 54A
                                        255/65R16 109             11A; 362; 54F

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
K90          e1*2001/116*0109*.., 73 - 130 225/75R16 104                                      Allradantrieb;
               e1*97/27*0109*..
                                               235/70R16 105                                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                               245/70R16     51G                              11H; 12A; 51A; 573;
                                               255/65R16 109                                  581; 722; 73C; 74C;
                                               255/70R16     51G                              744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
     Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei
     der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der
     Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu
     lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung
     von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 33                                                          Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
     ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die
     M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
     Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
     berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
573) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sind Reifenkombinationen nicht zulässig.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 33                                                          Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Sonderräder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im Gutachten
     aufgeführt ist.
74C) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile bzw. nur die serienmäßigen
     Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum
     Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




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