Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 3 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Bolzenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112A CWE 70615 Lk112 ohne 57,1 1050 2500 06/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 5N 160 Nm für Typ : 70X0A; 70X0B; 70X0BL; 70X0C; 70X1A; 70X1B; 70X1BL; 70X1C Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 100 - 147 215/65R16 11A; 24M; 51G Allradantrieb; 225/60R16 98 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VW T4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 70X0A F514 44 - 81 225/55R16 VD5; 11A; 24K Lkw; Frontantrieb; 225/55R16-94 Nur bis 1340kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; zul.; 11A; 24K 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R16-95 Nur bis 1380kg Achslast 73C; 74A zul.; 11A; 24K 225/60R16 VD6; 11A; 24K 225/60R16-97 Nur bis 1460kg Achslast zul.; 11A; 24K 70X0B F521 44 - 81 225/55R16 VD5; 11A; 24K Kombi; Frontantrieb; 225/55R16-94 Nur bis 1340kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; zul.; 11A; 24K 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R16-95 Nur bis 1380kg Achslast 73C; 74A zul.; 11A; 24K 225/60R16 VD6; 11A; 24K 225/60R16-97 Nur bis 1460kg Achslast zul.; 11A; 24K 70X0BL F576 44 - 81 225/55R16 VD5; 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16-94 Nur bis 1340kg Achslast 12A; 51A; 71K; 721; zul.; 11A; 24K 73C; 74A 225/55R16-95 Nur bis 1380kg Achslast zul.; 11A; 24K 225/60R16 VD6; 11A; 24K 225/60R16-97 Nur bis 1460kg Achslast zul.; 11A; 24K Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 3 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: VW T4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 70X0C G461 44 - 81 225/55R16 VD5; 11A; 24K Kombi; Frontantrieb; 225/55R16-94 Nur bis 1340kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; zul.; 11A; 24K 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R16-95 Nur bis 1380kg Achslast 73C; 74A zul.; 11A; 24K 225/60R16 VD6; 11A; 24K 225/60R16-97 Nur bis 1460kg Achslast zul.; 11A; 24K 70X1A G213 57 - 81 225/55R16 VD5; 11A; 24K Lkw; Allradantrieb; 225/55R16-94 Nur bis 1340kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; zul.; 11A; 24K 12A; 51A; 71K; 721; 225/55R16-95 Nur bis 1380kg Achslast 73C; 74A zul.; 11A; 24K 225/60R16 VD6; 11A; 24K 225/60R16-97 Nur bis 1460kg Achslast zul.; 11A; 24K 70X1B G206 57 - 81 225/55R16 VD5; 11A; 24K Kombi; 225/55R16-94 Nur bis 1340kg Achslast Allradantrieb; zul.; 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16-95 Nur bis 1380kg Achslast 12A; 51A; 71K; 721; zul.; 11A; 24K 73C; 74A 225/60R16 VD6; 11A; 24K 225/60R16-97 Nur bis 1460kg Achslast zul.; 11A; 24K 70X1BL G284 57 - 81 225/55R16 VD5; 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16-94 Nur bis 1340kg Achslast 12A; 51A; 71K; 721; zul.; 11A; 24K 73C; 74A 225/55R16-95 Nur bis 1380kg Achslast zul.; 11A; 24K 225/60R16 VD6; 11A; 24K 225/60R16-97 Nur bis 1460kg Achslast zul.; 11A; 24K 70X1C G462 57 - 81 225/55R16 VD5; 11A; 24K Kombi; 225/55R16-94 Nur bis 1340kg Achslast Allradantrieb; zul.; 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16-95 Nur bis 1380kg Achslast 12A; 51A; 71K; 721; zul.; 11A; 24K 73C; 74A 225/60R16 VD6; 11A; 24K 225/60R16-97 Nur bis 1460kg Achslast zul.; 11A; 24K Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 3 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 3 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.