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							Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
112A                CWE 70615 Lk112              ohne                     57,1                   1050    2500     06/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 5N
                                             160 Nm für Typ : 70X0A; 70X0B; 70X0BL; 70X0C; 70X1A; 70X1B;
                                             70X1BL; 70X1C
Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.. 100 - 147 215/65R16              11A; 24M; 51G               Allradantrieb;
                                           225/60R16 98           11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/60R16 100          11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    VW T4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                  Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
70X0A        F514             44 - 81             225/55R16       VD5; 11A; 24K               Lkw; Frontantrieb;
                                                  225/55R16-94    Nur bis 1340kg Achslast     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  zul.; 11A; 24K              12A; 51A; 71K; 721;
                                                  225/55R16-95    Nur bis 1380kg Achslast     73C; 74A
                                                                  zul.; 11A; 24K
                                                  225/60R16       VD6; 11A; 24K
                                                  225/60R16-97    Nur bis 1460kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K
70X0B          F521                    44 - 81    225/55R16       VD5; 11A; 24K               Kombi; Frontantrieb;
                                                  225/55R16-94    Nur bis 1340kg Achslast     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  zul.; 11A; 24K              12A; 51A; 71K; 721;
                                                  225/55R16-95    Nur bis 1380kg Achslast     73C; 74A
                                                                  zul.; 11A; 24K
                                                  225/60R16       VD6; 11A; 24K
                                                  225/60R16-97    Nur bis 1460kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K
70X0BL         F576                    44 - 81    225/55R16       VD5; 11A; 24K               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/55R16-94    Nur bis 1340kg Achslast     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  zul.; 11A; 24K              73C; 74A
                                                  225/55R16-95    Nur bis 1380kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K
                                                  225/60R16       VD6; 11A; 24K
                                                  225/60R16-97    Nur bis 1460kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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Verkaufsbezeichnung:    VW T4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
70X0C        G461             44 - 81          225/55R16          VD5; 11A; 24K               Kombi; Frontantrieb;
                                               225/55R16-94       Nur bis 1340kg Achslast     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  zul.; 11A; 24K              12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/55R16-95       Nur bis 1380kg Achslast     73C; 74A
                                                                  zul.; 11A; 24K
                                               225/60R16          VD6; 11A; 24K
                                               225/60R16-97       Nur bis 1460kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K
70X1A          G213                  57 - 81   225/55R16          VD5; 11A; 24K               Lkw; Allradantrieb;
                                               225/55R16-94       Nur bis 1340kg Achslast     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  zul.; 11A; 24K              12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/55R16-95       Nur bis 1380kg Achslast     73C; 74A
                                                                  zul.; 11A; 24K
                                               225/60R16          VD6; 11A; 24K
                                               225/60R16-97       Nur bis 1460kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K
70X1B          G206                  57 - 81   225/55R16          VD5; 11A; 24K               Kombi;
                                               225/55R16-94       Nur bis 1340kg Achslast     Allradantrieb;
                                                                  zul.; 11A; 24K              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16-95       Nur bis 1380kg Achslast     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  zul.; 11A; 24K              73C; 74A
                                               225/60R16          VD6; 11A; 24K
                                               225/60R16-97       Nur bis 1460kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K
70X1BL         G284                  57 - 81   225/55R16          VD5; 11A; 24K               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16-94       Nur bis 1340kg Achslast     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  zul.; 11A; 24K              73C; 74A
                                               225/55R16-95       Nur bis 1380kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K
                                               225/60R16          VD6; 11A; 24K
                                               225/60R16-97       Nur bis 1460kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K
70X1C          G462                  57 - 81   225/55R16          VD5; 11A; 24K               Kombi;
                                               225/55R16-94       Nur bis 1340kg Achslast     Allradantrieb;
                                                                  zul.; 11A; 24K              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16-95       Nur bis 1380kg Achslast     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  zul.; 11A; 24K              73C; 74A
                                               225/60R16          VD6; 11A; 24K
                                               225/60R16-97       Nur bis 1460kg Achslast
                                                                  zul.; 11A; 24K

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
     ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
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ANLAGE: 3                                                           Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.