Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 2 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108C CWE 70615 Lk108 ohne 65,1 1050 2500 10/08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G9 L863 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw 215/60R16C 51G geschl.Kasten 225/55R16 99 5JK (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: JUMPY,DISPATCH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X***** e2*2001/116*0350*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw 215/60R16C 51G geschl.Kasten 225/55R16 99 5JK (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: SCUDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 270 e2*2001/116*0351*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw 270L L862 215/60R16C 51G geschl.Kasten 225/55R16 99 5JK (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 2 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : G9; X***** Verkaufsbezeichnung: EXPERT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G9 L867 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw 215/60R16C 51G geschl.Kasten 225/55R16 99 5JK (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT EXPERT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X***** e2*2001/116*0349*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw 215/60R16C 51G geschl.Kasten 225/55R16 99 5JK (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0307-08-MURD-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345 ANLAGE: 2 Radtyp: CWE 70615 Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.