Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 2 Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009
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Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
108C CWE 70615 Lk108 ohne 65,1 1050 2500 10/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G9 L863 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw
215/60R16C 51G geschl.Kasten
225/55R16 99 5JK (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: JUMPY,DISPATCH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X***** e2*2001/116*0350*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw
215/60R16C 51G geschl.Kasten
225/55R16 99 5JK (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: SCUDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
270 e2*2001/116*0351*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw
270L L862 215/60R16C 51G geschl.Kasten
225/55R16 99 5JK (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 2 Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : G9; X*****
Verkaufsbezeichnung: EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G9 L867 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw
215/60R16C 51G geschl.Kasten
225/55R16 99 5JK (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X***** e2*2001/116*0349*.. 66 - 103 215/60R16 99 5JK; 51G Kombi; Lkw
215/60R16C 51G geschl.Kasten
225/55R16 99 5JK (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 2 Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH Stand: 20.10.2009
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.