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							Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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Fahrzeughersteller                       : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
108C                CWE 70615 Lk108          ohne                         65,1                   1050    2500     10/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : CITROEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:    CITROEN JUMPY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
G9           L863             66 - 103 215/60R16 99               5JK; 51G                    Kombi; Lkw
                                       215/60R16C                 51G                         geschl.Kasten
                                       225/55R16 99               5JK                         (Serie);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     JUMPY,DISPATCH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
X*****       e2*2001/116*0350*.. 66 - 103 215/60R16 99            5JK; 51G                    Kombi; Lkw
                                          215/60R16C              51G                         geschl.Kasten
                                          225/55R16 99            5JK                         (Serie);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SCUDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
270          e2*2001/116*0351*.. 66 - 103 215/60R16 99            5JK; 51G                    Kombi; Lkw
270L         L862                         215/60R16C              51G                         geschl.Kasten
                                          225/55R16 99            5JK                         (Serie);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : PEUGEOT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : G9; X*****
Verkaufsbezeichnung:    EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
G9           L867             66 - 103 215/60R16 99               5JK; 51G                    Kombi; Lkw
                                       215/60R16C                 51G                         geschl.Kasten
                                       225/55R16 99               5JK                         (Serie);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
X*****       e2*2001/116*0349*.. 66 - 103 215/60R16 99            5JK; 51G                    Kombi; Lkw
                                          215/60R16C              51G                         geschl.Kasten
                                          225/55R16 99            5JK                         (Serie);
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-08-MURD-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47345
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: CWE 70615
Hersteller: Borbet GmbH                                             Stand: 20.10.2009
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.