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                              Teilegutachten
                                   nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                       Nr. RZ-064905-A0-021
                                                   TGA-Art 13.1

                              über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                                       an Fahrzeugen des Herstellers
                                                 Ssangyong

Hersteller:                      Borbet Vertriebs GmbH
                                 Tratmoos 5
                                 85467 Niederneuching


Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung
vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller:                           Borbet
Art des Sonderrades:                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                         CW
Lochkreisdurchmesser [mm]:            130
Lochzahl:                             5
Mittenlochdurchmesser [mm]:           84,10
Zentrierart:                          Mittenzentrierung
Radfestigkeit
Radlastprüfung:                       TÜV Nord, RP-003762-C0-021
geprüfte Radlast [kg]:                850
bei Reifenabrollumfang [mm]:          2330
Kennzeichnungen           Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:
Radtyp:                         CWE 70615
Ausführung:                     130 R
Radgröße:                       7x16
Einpreßtiefe [mm]: ET           38
Zentrierring Kennzeichnung      ohne Ring
ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 12/2013




IFM - Geschäftsstelle Essen                           PRÜFLABORATORIUM
Adlerstraße 7                            IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                        Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
                                              Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-064905-A0-021

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Hersteller :                   Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                     CWE 70615


Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .

Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in
Service“.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :           Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
AJ                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     150 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
RJ                                   Serien- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   130 Nm
                                     M14x1,5
QJ                                   Serien- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   150 Nm
                                     M14x1,5


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
RJ                                e4*2001/116*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
114             Ssangyong Rexton           235/70R16                         A02) bis A10)
                (Modell 2013, mit          A94)
                Starrachse)
                                           235/75R16
                                           A94)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
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Hersteller :                   Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                     CWE 70615


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RJ                               e4*2001/116*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
114             Ssangyong Rexton          235/70R16                         A02) bis A10)
                (Modell 2013 mit          A94)
                Mehrlenkerachse)
                                          235/75R16
                                          A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QJ                             e4*2007/46*0330*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 114     Ssangyong Actyon Sports, 225/70R16                          A02) bis A10)
                Ssangyong Korando Sports A94)

                                          225/75R16C
                                          A94)

                                          225/75R16
                                          A94)

                                          235/70R16
                                          A94)

                                          235/75R16
                                          A94)

                                          245/70R16C
                                          A94)

                                          245/70R16
                                          A94)

                                          255/65R16
                                          A94)

                                          255/70R16
                                          A94)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-064905-A0-021

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Hersteller :                   Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                     CWE 70615


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ                              e4*2001/116*0088*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
114             Ssangyong Rodius 2WD 225/65R16                             A02) bis A10)
                (Modell 2013 ab
                Nachtragsstand 15)       235/60R16
                                         A94a)

                                          245/60R16

                                          255/55R16



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ                              e4*2001/116*0088*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
114             Ssangyong Rodius 4WD 225/65R16                             A02) bis A10)
                (Modell 2013 ab
                Nachtragsstand 15)       235/60R16
                                         A01)K01)

                                          255/55R16
                                          A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
     einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
     Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der
     ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im
     Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
     Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige
     Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-064905-A0-021

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Hersteller :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig:
     Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
     kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
     sind nur Metallschraubventile zulässig.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem
     Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                     RZ-064905-A0-021

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Hersteller :                 Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CWE 70615


Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. 49020240908) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage
XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.


                              TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                        IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                     Adlerstr. 7, 45307 Essen
                          Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00

                                      Benannt als Technischer Dienst
                                vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96


Geschäftsstelle Essen, 28.01.2014




                                                                     Dipl.-Ing. Brauckmann




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