Mo b i l i t ä t Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. RZ-064905-A0-021 TGA-Art 13.1 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern an Fahrzeugen des Herstellers Ssangyong Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Tratmoos 5 85467 Niederneuching Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: Borbet Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CW Lochkreisdurchmesser [mm]: 130 Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser [mm]: 84,10 Zentrierart: Mittenzentrierung Radfestigkeit Radlastprüfung: TÜV Nord, RP-003762-C0-021 geprüfte Radlast [kg]: 850 bei Reifenabrollumfang [mm]: 2330 Kennzeichnungen Rad / Zentrierring Hersteller/Herstellerzeichen: Radtyp: CWE 70615 Ausführung: 130 R Radgröße: 7x16 Einpreßtiefe [mm]: ET 38 Zentrierring Kennzeichnung ohne Ring ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 12/2013 IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM Adlerstraße 7 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00 Technischer Dienst: KBA – P 00004-96 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064905-A0-021 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWE 70615 Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu- grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 08.2008 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 . Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder- räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ssangyong Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AJ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm RJ Serien- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm M14x1,5 QJ Serien- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M14x1,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Ssangyong Rexton 235/70R16 A02) bis A10) (Modell 2013, mit A94) Starrachse) 235/75R16 A94) RZ-064905-A0-021.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064905-A0-021 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWE 70615 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Ssangyong Rexton 235/70R16 A02) bis A10) (Modell 2013 mit A94) Mehrlenkerachse) 235/75R16 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QJ e4*2007/46*0330*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 114 Ssangyong Actyon Sports, 225/70R16 A02) bis A10) Ssangyong Korando Sports A94) 225/75R16C A94) 225/75R16 A94) 235/70R16 A94) 235/75R16 A94) 245/70R16C A94) 245/70R16 A94) 255/65R16 A94) 255/70R16 A94) RZ-064905-A0-021.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064905-A0-021 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWE 70615 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ e4*2001/116*0088*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Ssangyong Rodius 2WD 225/65R16 A02) bis A10) (Modell 2013 ab Nachtragsstand 15) 235/60R16 A94a) 245/60R16 255/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ e4*2001/116*0088*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Ssangyong Rodius 4WD 225/65R16 A02) bis A10) (Modell 2013 ab Nachtragsstand 15) 235/60R16 A01)K01) 255/55R16 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RZ-064905-A0-021.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064905-A0-021 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWE 70615 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön- nen, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RZ-064905-A0-021.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-064905-A0-021 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CWE 70615 Sonstiges Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat- Registrier-Nr. 49020240908) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Adlerstr. 7, 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00 Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96 Geschäftsstelle Essen, 28.01.2014 Dipl.-Ing. Brauckmann RZ-064905-A0-021.docx